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Urteil gegen Hannover 96: Martin Kind mit wichtigem Sieg vor Gericht


Urteil bei Hannover 96
Gericht entscheidet zugunsten von Martin Kind

Von t-online, pas

13.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Entmachtet: Martin Kind.Vergrößern des BildesEntmachtet: Martin Kind. (Quelle: dpa-bilder)
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Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden: Die Abberufung von Hannover-96-Geschäftsführer Martin Kind war nichtig. Geht es nun zum Bundesgerichtshof?

Der Boss bleibt im Amt: Im Juli 2022 hat der Stammverein von Hannover 96 beschlossen, Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH abzuberufen. Der für Gesellschaftsrecht zuständige 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle hat nun mit Beschluss vom 4. April entschieden, dass diese Abberufung nichtig war und damit das Urteil des Landgerichts Hannover bestätigt. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag per Pressemitteilung mit.

Obwohl der Verein Alleingesellschafter der GmbH ist, hätte die Abberufung des Geschäftsführers laut Satzung nur durch den Aufsichtsrat erfolgen dürfen, heißt es in der Urteilsverkündung. Der Verein hätte demnach durch die Abberufung auch gegen die im "Hannover-96-Vertrag" festgelegte Stimmrechtsbindung verstoßen. Da die GmbH nur einen einzigen Gesellschafter hat, führen solche Verstöße zur Nichtigkeit des Beschlusses, heißt es weiter.

Hannover 96: Nächster Schritt Bundesgerichtshof?

Ob die Einschränkung der Kompetenzen des Vereins in dem Vertrag gegen die 50+1-Regel der Deutschen Fußballliga verstößt, ließ der Senat offen. Die Entscheidung wäre damit unabhängig von der Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Regeln der Liga gefallen.

Den Streitparteien steht eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof offen. Der Vorstand hatte sich nach einer Entscheidung in Celle weitere Schritte vorbehalten. Dort wäre jedoch eher keine kurzfristige Entscheidung zu erwarten.

Der Machtpoker zwischen Stammverein um Präsident Sebastian Kramer und den Gesellschaftern hatte Ende vergangenen Jahres erneut Fahrt aufgenommen, als Verantwortliche des Stammvereins über einen möglichen Lizenzentzug des Zweitligisten bei der Deutsche Fußball-Liga (DFL) gewarnt hatten. Kind soll in zahlreichen Fällen gegen Verträge verstoßen haben. Laut "Bild"-Zeitung hätte die DFL dem Verein allerdings noch keine entsprechende Mitteilung zukommen lassen.

Im März hat die Deutsche Fußball-Liga einen Vorschlag gemacht, um dauerhafte Rechtssicherheit bei dieser Regel zu schaffen. Das Bundeskartellamt kann damit offenbar gut leben, Hannover 96 hatte angekündigt, den Vorstoß zu prüfen.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung des OLG Celle per Mail
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