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Peine: Armbrust-Angreifer soll in Klinik bleiben – weiter gefährlich


Gefahr weiterer Straftaten
Armbrust-Attacke in Peine: Angreifer soll in Klinik bleiben

Von dpa, t-online, cch

Aktualisiert am 27.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Polizeiwagen stehen am Peiner Bahnhof (Archivbild): Im Juni soll ein Mann mit einer Armbrust auf Passanten geschossen haben.Vergrößern des BildesPolizeiwagen stehen am Peiner Bahnhof (Archivbild): Im Juni soll ein Mann mit einer Armbrust auf Passanten geschossen haben. (Quelle: Thomas Kröger/Peiner Allgemeine Zeitung/dpa-bilder)
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Der Armbrust-Angreifer von Peine soll weiter in einer Klinik untergebracht werden. Ein psychiatrisches Gutachten kam zu einem eindeutigen Schluss.

Mehr als drei Monate nach dem Armbrust-Angriff in Peine soll der 29 Jahre alte Beschuldigte nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Hildesheim in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Die Staatsanwaltschaft hat ein sogenanntes Sicherungsverfahren beantragt, wie es in einer Mitteilung von Dienstag heißt. Der Beschuldigte befindet sich bereits vorläufig in einer solchen Klinik.

Dem 29-Jährigen wird vorgeworfen, am 17. Juni am Hauptbahnhof Peine mit einer Armbrust einem anderen Mann in den Rücken geschossen zu haben. Er bedrohte zudem einen weiteren Anwesenden. Der Beschuldigte verfolgte den Verletzten. Er sah aber davon ab, ein weiteres Mal auf ihn zu schießen. Anschließend wurde der Angreifer festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft wertete den Schuss als gefährliche Körperverletzung. Es habe sich nicht um einen versuchten Totschlag gehandelt, weil der Angreifer keine weiteren Schüsse abgab, die nötig gewesen wären, um den Verletzten zu töten.

Beschuldigter könnte weitere Straftaten begehen

Nach einem psychiatrischen Gutachten leidet der Beschuldigte unter einer paranoiden Schizophrenie. Durch diese soll er nicht in der Lage gewesen sein, einzusehen, dass er falsch handelt. Er habe Stimmen wahrgenommen, die ihn aufgefordert hätten, Menschen zu töten.

Das Sicherungsverfahren soll laut Staatsanwaltschaft dazu dienen, den Beschuldigten weiterhin in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Diesbezüglich kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass weitere erhebliche Straftaten von dem Beschuldigten aufgrund der Erkrankung zu erwarten seien.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim vom 26. September 2023
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