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Hannover: Neuer Prozess gegen Ex-OB Stefan Schostock – Streit um Strafmaß


Rathausaffäre
Dritter Prozess gegen Ex-Oberbürgermeister von Hannover

Von t-online, dpa, pas

06.10.2023Lesedauer: 1 Min.
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Das Neue Rathaus in Hannover (Archivbild): Erneut wird die Ratshausaffäre ein Fall für die Justiz. (Quelle: IMAGO/Richard Wareham/imago-images-bilder)
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Die Rathausaffäre in Hannover bleibt ein Fall für die Justiz: Der Prozess gegen den ehemaligen Oberbürgermeister Stefan Schostok muss zum dritten Mal verhandelt werden.

Die Rathausaffäre um unzulässige Gehaltszahlungen in Hannover geht in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Fall zum dritten Mal vor Gericht verhandelt werden muss – allerdings nur bezüglich des Strafmaßes für Ex-Oberbürgermeister Stefan Schostok (SPD). Die Verurteilung wegen Untreue bleibt bestehen. Das teilte das Gericht am Donnerstag per Pressemitteilung mit.

Schostok war im vergangenen Februar zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro (90 Tagessätze zu jeweils 100 Euro) verurteilt worden. Sein früherer Büroleiter und Chefjurist wurde freigesprochen, wogegen die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatte.

Eine belastende öffentliche Berichterstattung und drohende disziplinarrechtliche Konsequenzen durften laut Bundesgerichtshof nicht strafmildernd berücksichtigt werden, weil das Gericht dazu keine konkreten Feststellungen getroffen habe, heißt es in der Mitteilung. Heißt konkret: Für Schostock könnte die Strafe aufgrund der eingetretenen beruflichen Konsequenzen gegen ihn nun milder ausfallen.

Rechtswidrige Zulagen – Schostock wusste Bescheid

In der Affäre geht es um Zulagen von rund 49.500 Euro, die Schostoks Büroleiter zwischen April 2015 und Mai 2018 rechtswidrig erhalten hatte. Seit Oktober 2017 wusste Schostok nach Überzeugung des Gerichts von der Rechtswidrigkeit der Zulage, stoppte sie aber nicht.

Im ersten Prozess im April 2020 war Schostok vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen worden, sein Ex-Büroleiter hatte eine Geldstrafe wegen Betrugs durch Unterlassen erhalten. Allerdings hob der Bundesgerichtshof die Urteile auf. Laut Bundesgerichtshof bleibt der Freispruch für Schostocks Büroleiter jedoch bestehen.

Verwendete Quellen
  • bundesgerichtshof.de: Pressemitteilung Nr. 166/2023 vom 5. Oktober 2023
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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