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Niedersachsen: So sollen sich Arbeitsbedingungen für Paketboten verbessern


Situation "untergräbt den Mindestlohn"
Niedersachsen fordert Verbot von Subunternehmen bei Paketdiensten

Von t-online, cch

29.01.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 126365598Vergrößern des BildesEin Paketzusteller (Symbolbild): Der Gesundheitsschutz in der Branche soll verbessert werden. (Quelle: Michael Gstettenbauer via www.imago-images.de/imago-images-bilder)
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Die Arbeitssituation von Paketzustellern ist oft nicht gut. Das will Niedersachsen ändern – unter anderem mit einer klaren Kennzeichnung von schwerer Fracht.

Die niedersächsische Landesregierung will die Arbeitsbedingungen für Paketboten verbessern. Zu diesem Zweck ist unter anderem ein Verbot von Subunternehmen und Werkverträgen geplant. Ein entsprechender Änderungsantrag zum sogenannten Postrechtsmodernisierungsgesetz sei gemeinsam mit anderen Ländern auf den Weg gebracht worden.

Das teilte das niedersächsische Arbeitsministerium am Sonntag mit. Über das Verbot soll den Angaben zufolge am 2. Februar im Bundesrat beraten und entschieden werden.

Häufig seien Zusteller nicht direkt bei den Paketdienstleistern beschäftigt, sondern bei Subunternehmen, so das Ministerium. Große Versandhändler arbeiteten regelmäßig mit einem Netzwerk kleiner und mittelständischer Subunternehmen zusammen. Einige Versandhändler lagerten die Zustellung über Werkverträge vollständig auf Subunternehmen aus.

"Das untergräbt den Mindestlohn"

Die Beschäftigung im Rahmen dieser Werkvertragskonstellationen wirke sich allerdings nachteilig auf die Arbeits- und Entgeltbedingungen der Paketzusteller aus. "Der ausufernde Einsatz von Subunternehmen und Soloselbstständigen über Werkverträge untergräbt den Mindestlohn und befördert Scheinselbstständigkeit", so Minister Andreas Philippi (SPD) laut einer Pressemitteilung. "Wir müssen konsequent handeln, wenn in bestimmten Branchen Arbeitnehmerrechte regelhaft unterlaufen werden."

Das Ministerium will zudem die Gesundheit von Paketzustellern besser schützen. Es begrüßt, dass mittelschwere (ab 10 Kilogramm) und schwere Pakete (ab 20 Kilogramm) künftig gekennzeichnet werden sollen. Zudem sollen letztere nur durch eine Person zugestellt werden dürfen, wenn entsprechende technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls wären zwei Personen zur Zustellung nötig.

Ohne Nachschärfung drohe manchen Menschen Berufsunfähigkeit

Werde in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht nachgeschärft, drohe vielen Menschen in der Branche womöglich Arbeits- und Verdienstausfall oder gar die Berufsunfähigkeit, so Minister Philippi.

Philippis Ziele seien eine faire Bezahlung und guter Gesundheitsschutz für Paketzusteller – "nicht die Steigerung der Gewinnmargen von Onlinehändlern", so seine Worte.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 28. Januar 2024 (per E-Mail)
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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