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Hannover: "Maschseemörder" kommt frei – Rätsel bleibt ungelöst


Zeugin nannte ihn "tickende Zeitbombe"
Leiche zerstückelt: "Maschseemörder" kommt auf freien Fuß

Von t-online, pb

Aktualisiert am 28.05.2025 - 08:40 UhrLesedauer: 2 Min.
"Maschseemörder" Alexander K. während des Verfahrens gegen ihn im Jahr 2013 (Archivfoto): Mehr als eine Dekade nach der Tat kommt er auf freien Fuß.Vergrößern des Bildes
"Maschseemörder" Alexander K. während des Verfahrens gegen ihn im Jahr 2013 (Archivfoto): Mehr als eine Dekade nach der Tat kommt er auf freien Fuß. (Quelle: dpa)
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Mehr als zwölf Jahre nach dem brutalen Mord an einer Prostituierten kommt Alexander K. auf freien Fuß. Jahre nach der Tat bleibt ein Rätsel ungelöst.

Zwölfeinhalb Jahre nach seiner Verurteilung kommt der sogenannte "Maschseemörder" Alexander K. auf freien Fuß. Eine Sprecherin des Landgerichts Hildesheim bestätigte t-online am Montag, dass der 37-Jährige in diesem Monat unter Führungsaufsicht gestellt wird. Zuvor hatte die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" (HAZ) über K.'s bevorstehende Entlassung berichtet.

Eine Führungsaufsicht dauert mindestens zwei, aber höchstens fünf Jahre. Dabei kann der Verurteilte dazu angewiesen werden, sich etwa in Therapie zu begeben, abstinent zu bleiben oder bestimmte Gruppen oder auch Orte zu meiden. Ein Verstoß gegen eine Führungsaufsicht kann mit einer weiteren Haft- oder Geldstrafe enden.

Polizei fand Leichenteile im Maschsee

Der sogenannte "Maschseemörder" war 2013 wegen Mordes an der 44-jährigen Prostituierten Andrea B. zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Hannover hatte ihn damals als eingeschränkt schuldfähig eingestuft und zunächst in die Psychiatrie eingewiesen. 2021 wurde er von dort in die JVA Sehnde überführt.

Dass Alexander K. länger als die für den Mord an B. verhängten zwölf Jahre inhaftiert war, hängt mit einer Geldstrafe zusammen, die K. nicht bezahlt hatte. Dafür saß er eine Ersatzfreiheitsstrafe ab.

Das Hannover Landgericht hatte es 2013 als erwiesen angesehen, dass der von Gewaltfantasien getriebene Drogenkranke die Prostituierte B. erstochen hatte, weil diese sich über seine rechtsradikalen Fantasien lustig gemacht hatte. Nach dem Mord hatte K. demnach die Leiche der Frau zerstückelt und ihre Überreste, auf mehrere Plastikbeutel verteilt, in den Maschsee geworfen.

Eine Geldkarte des Opfers behielt er aber: Weil seine Ex-Freundin dann damit Geld abhob, kam die Polizei schließlich K. auf die Schliche. Vor Gericht hatte er die Tat bestritten. Bei dem heute 37-Jährigen wurde während des Verfahrens eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und paranoiden Anteilen festgestellt.

Hat der "Maschseemörder" eine zweite Prostituierte getötet?

Bei K. bestand auch der Verdacht auf sexuellen Sadismus: So hatte er vor dem Mord an B. schon einmal einen Liedtext veröffentlicht, in dem es um den schweren Missbrauch und Mord an einer jungen Frau geht – ihre Beschreibung passt zu einer Frauenleiche, die zwei Jahre vor dem Mord an Alexandra B. ebenfalls am Maschsee gefunden worden war.

In diesem Fall kam es jedoch nie zu einem Gerichtsverfahren. Bis heute ist unklar, wer für den Tod der Frau verantwortlich ist. Der Gutachter im vor rund zwölf Jahren laufenden Prozess hielt Alexander K. laut der "HAZ" zum Zeitpunkt des Urteils für "schwer therapierbar".

Während des Prozesses wurde zudem deutlich, dass Menschen aus dem Umfeld von K. vor dessen Gewaltbereitschaft gewarnt hatten – Konsequenzen hatte das aber keine. Als "tickende Zeitbombe" beschrieb eine Zeugin K. in einer Befragung etwa.

Nun kommt K. also frei. Weitere Details zu den Auflagen der nun beschlossenen Führungsaufsicht darf die Gerichtssprecherin nach eigenen Angaben nicht nennen. Ob K. bereits auf freiem Fuß ist oder ob er zum Monatsende freikommt, wurde nicht bekannt.

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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