"Tickende Zeitbombe"? "Maschseemörder" kommt frei: Sohn seines Opfers hat Befürchtung

Seine Tat hatte für Entsetzen in der Region Hannover gesorgt. Nun kommt der "Maschseemörder" auf freien Fuß. Der Sohn seines Opfers reagiert.
In diesen Tagen kommt der sogenannte "Maschsee-Mörder" Alexander K. auf freien Fuß. Das hatte eine Sprecherin des Landegerichts Hildesheim t-online am Montag bestätigt, zuvor hatte die "HAZ" berichtet. K. war 2013 wegen Mordes an der 44-jährigen Prostituierten Andrea B. zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Spätestens am Samstag, so heißt es in einem aktuellen NDR-Bericht, soll K. nun freikommen.
Das Gericht hatte es bei seiner Urteilsverkündung als erwiesen angesehen, dass der von Gewaltfantasien getriebene Drogenkranke die Prostituierte B. erstochen hatte, weil diese sich über seine rechtsradikalen Fantasien lustig gemacht hatte. Nach dem Mord hatte K. die Leiche der Frau zerstückelt und ihre Überreste, auf mehrere Plastikbeutel verteilt, in den Maschsee geworfen.
Sohn von Andrea B. äußert sich in Podcast
In dem Podcast "Mord auf Ex" äußerte sich der Sohn der getöteten Andrea B. über die bevorstehende Entlassung von Alexander K. Von der Moderatorin darauf angesprochen, ob der Sohn der Getöteten glaube, dass K. wieder morden könnte, sagte dieser: "Ja. Zu 100 Prozent. Und er wird deutlich vorsichtiger sein. Und das ist was, was ganz Deutschland wissen sollte, dass da jemand freikommt, der nichts gut im Schilde führt."
Bei K. bestand während der Ermittlungen auch der Verdacht auf sexuellen Sadismus: So hatte er vor dem Mord an B. schon einmal einen Liedtext veröffentlicht, in dem es um den schweren Missbrauch und Mord an einer jungen Frau geht – ihre Beschreibung passt zu einer Frauenleiche, die zwei Jahre vor dem Mord an Alexandra B. ebenfalls am Maschsee gefunden worden war.
In diesem Fall kam es jedoch nie zu einem Gerichtsverfahren. Bis heute ist unklar, wer für den Tod der Frau verantwortlich ist. Der Gutachter im vor rund zwölf Jahren laufenden Prozess hielt Alexander K. laut der "HAZ" zum Zeitpunkt des Urteils für "schwer therapierbar". Er hat in seiner Haft eine Behandlung offenbar abgeschlossen, berichtete der NDR am Mittwoch.
Zeugin nannte K. eine "tickende Zeitbombe" – Experte äußert sich
Während des Prozesses war zudem deutlich geworden, dass Menschen aus dem Umfeld von K. vor dessen Gewaltbereitschaft gewarnt hatten – Konsequenzen hatte das aber keine. Als "tickende Zeitbombe" beschrieb eine Zeugin K. in einer Befragung etwa.
Gegenüber dem NDR sagte der Kriminologe und ehemalige niedersächsische Justizminister Christian Pfeiffer nun, dass unklar sei, wie K. heute zu der Tat steht und ob er sie bereut. Auch wenn K. weiterhin ein gefährlicher Mensch sein könne, gebe es keinen Grund zu Alarmismus: Der Staat werde K. ja weiter im Blick behalten, so Pfeiffer zu dem Sender.
Weitere Details zu den Auflagen der nun beschlossenen Führungsaufsicht darf die Gerichtssprecherin des Landgerichts Hildesheim nach eigenen Angaben nicht nennen. Klar ist aber: Eine Führungsaufsicht dauert mindestens zwei, aber höchstens fünf Jahre.
Dabei kann der Verurteilte, der einen oder mehrere Betreuer erhält, dazu angewiesen werden, sich in Therapie zu begeben, abstinent zu bleiben oder bestimmte Gruppen oder auch Orte zu meiden. Ein Verstoß gegen eine Führungsaufsicht kann mit einer weiteren Haft- oder Geldstrafe enden.
- mordaufex.podigee.io: Die Frau im Maschsee
- ndr.de: Nach zwölf Jahren: "Maschseemörder" wird aus Haft entlassen
- haz.de (kostenpflichtig): "Maschseemörder" Alexander K. kommt frei: Gericht ordnet Führungsaufsicht an
- Eigene Berichterstattung
- ajsd.niedersachsen.de: Führungsaufsicht im AJSD