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Region Hannover: Neue Bußgelder auf P+R-Parkplätzen – bis 500 Euro Strafe


Bußgelder erhöht
Region Hannover greift auf Pendlerparkplätzen durch

Von t-online, mkr

13.06.2025 - 10:16 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein Park+Ride-Parkplatz (Symbolbild): Die Region Hannover geht gegen Dauerparker vor.Vergrößern des Bildes
Eine Park+Ride-Anlage(Symbolbild): Die Region Hannover geht gegen Dauerparker vor. (Quelle: Horst Galuschka /imago-images-bilder)
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Wer sein Auto zu lange oder zur falschen Zeit auf einem Park+Ride-Platz abstellt, riskiert hohe Strafen. Die Region Hannover will so Dauerparker und Anwohner vertreiben.

Seit Mai gelten auf den Park+Ride-Anlagen an 20 Bahnhöfen in der Region Hannover neue Nutzungsbedingungen. Autofahrer dürfen ihre Fahrzeuge werktags zwischen 2 und 4 Uhr morgens dort nicht mehr abstellen. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen. Das teilte die für die Anlagen zuständige Infrastrukturgesellschaft (Infra) am Mittwoch mit.

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Wird ein Fahrzeug länger als 22 Stunden geparkt, fallen für jeden zusätzlichen Tag weitere 50 Euro an – maximal bis zu 500 Euro. Zusätzlich behält sich die Region Hannover das Abschleppen falsch abgestellter Fahrzeuge vor.

Ziel: Mehr Platz für Pendler

Die neuen Regeln sollen vor allem den Missbrauch der Stellflächen verhindern. Laut Christian Weske, Geschäftsführer der Infrastrukturgesellschaft Infra, gab es immer wieder Beschwerden, weil Pendler morgens keine freien Parkplätze finden. Ursache seien unter anderem Anwohner, Mitarbeiter umliegender Betriebe oder dauerhaft abgestellte Werbeanhänger.

"Die einzelnen Anlagen sind unterschiedlich stark betroffen, aber wir wollen klare Regeln für alle", so Weske. Auch das Parken außerhalb markierter Flächen sowie Kurzzeitparken für Einkäufe ist nicht gestattet.

Kontrolle auch nachts – Bußgeld erhöht

Die Überwachung der P+R-Plätze hat im Mai eine neue Sicherheitsfirma übernommen. Sie kontrolliert auch in den Nachtstunden. Gleichzeitig wurde das bisherige Bußgeld von 40 auf 50 Euro angehoben – als Reaktion auf gestiegene Kosten.

Wer nachts beruflich unterwegs ist und den Nahverkehr nutzt, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Voraussetzung dafür ist die Angabe von Wohn- und Arbeitsort.

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