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Hannover: Polizei zieht betrunkenen Autofahrer zweimal aus Verkehr


An einem Tag
Polizei zieht betrunkenen Autofahrer zweimal aus Verkehr

Von t-online, pb

04.08.2025 - 21:15 UhrLesedauer: 1 Min.
Autos in einem Stau (Symbolfoto): In der Nähe von Hannover ist der Polizei ein Autofahrer gleich zweimal ins Netz gegangen.Vergrößern des Bildes
Autos in einem Stau (Symbolfoto): In der Nähe von Hannover ist der Polizei ein Autofahrer gleich zweimal ins Netz gegangen. (Quelle: IMAGO/Anton Geisser/imago)
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Erst 2,22 Promille, dann der Führerscheinentzug: In Niedersachsen hätte ein Mann eigentlich gelernt haben müssen. Doch acht Stunden später der Rückfall.

Die Autobahnpolizei Hildesheim hat am Montag denselben Autofahrer zweimal wegen Trunkenheit am Steuer aus dem Verkehr gezogen. Der 36-jährige Mann aus dem Kreis Schleswig-Flensburg setzte sich nach dem ersten Vorfall und trotz Führerscheinentzug erneut betrunken ans Steuer.

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Gegen 2.30 Uhr war der Nissan-Fahrer erstmals aufgefallen: Ein Verkehrsteilnehmer hatte dessen Fahrzeug gemeldet, das zwischen dem Autobahndreieck Hannover-Süd und dem Parkplatz An der Alpe West in Schlangenlinien fuhr und deutliche Unfallschäden aufwies.

Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten einen Atemalkoholwert von 2,22 Promille fest. Der Führerschein wurde sichergestellt, eine Blutprobe im Krankenhaus entnommen.

Am Vormittag war der Mann weiter betrunken unterwegs

Etwa acht Stunden später, um 10.10 Uhr, ging bei der Polizei erneut eine Meldung ein: Wieder war auf der A7 ein stark beschädigtes Fahrzeug unterwegs, diesmal zwischen der Anschlussstelle Hildesheim und dem Autobahndreieck Hannover-Süd. Die Beamten stellten das Auto auf einem Parkplatz in Hannover fest – und erkannten den Fahrer wieder.

Obwohl ihm bereits der Führerschein entzogen worden war, saß der 36-Jährige erneut alkoholisiert am Steuer. Der Atemalkoholtest ergab diesmal 1,78 Promille.

Im Rahmen der Ermittlungen konnten die Polizisten auch den ursprünglichen Unfallort entdecken. Gegen den Mann wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, darunter wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Pressemitteilung der Polizei Hildesheim, 04.08.2025
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