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Wolfsberater sind künftig nicht mehr für Risse zuständig


Hannover
Wolfsberater sind künftig nicht mehr für Risse zuständig

Von dpa
27.10.2021Lesedauer: 2 Min.
WolfVergrößern des BildesEin Wolf schaut hinter einem Baum hervor. (Quelle: Lino Mirgeler/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Ehrenamtliche Wolfsberater sind vom kommenden Jahr an nicht mehr für die Aufnahme von Wolfsrissen verantwortlich. Das bestätigte das Niedersächsische Umweltministerium am Mittwoch. Demnach soll das Wolfsmanagement neu aufgestellt werden: Die Berater sollen verstärkt über den Wolf informieren, die Landwirtschaftskammer (LWK) soll im Gegenzug die Rissaufnahme übernehmen.

"Die Debatte um den Wolf wird immer emotionaler. Hier werden die Wolfsberater dringend gebraucht", sagte Umweltminister Olaf Lies (SPD) am Mittwoch in Hannover. Die Berater sollen Menschen vor Ort über das Tier aufklären. Die ehrenamtlichen Berater, die auf die Veränderung ihres Tätigkeitsfeldes in Medienberichten zum Teil verärgert reagierten, lobte der Minister als "unheimlich engagiert".

Künftig soll wie bereits in vielen anderen Bundesländern die Landwirtschaftskammer Wolfsrisse aufnehmen. Bereits seit 2020 sei die LWK für die Abwicklung von sogenannten Billigkeitsleistungen zuständig. Also der teilweisen Übernahme von Kosten, die bei einem Wolfsriss entstehen. Nun werde alles in eine Hand gelegt.

Derzeit leben in Niedersachsen 39 Wolfsrudel sowie ein Wolfspaar und zwei Einzelwölfe. Die Zahl der Übergriffe der Wölfe auf Weidetiere stieg zuletzt von acht im Jahr 2012 auf bisher 230 im laufenden Jahr. Dem gegenüber stehen bisher 105 ehrenamtliche Wolfsberater. Das sei nicht mehr zumutbar, "zumal die Verteilung der Übergriffe auch nicht gleichmäßig über Niedersachsen verteilt ist und nur 10 Prozent der Wolfsberaterinnen und Wolfsberater mehr als 10 Risse pro Jahr betreuen", sagte Lies.

Derzeit wird in Niedersachsen darüber debattiert, ob die streng geschützten Tiere in das Jagdgesetz aufgenommen werden sollen, was die Regierungsfraktionen SPD und CDU sowie die FDP beabsichtigen. Das Landvolk würde eine derartige Novelle des Gesetzes begrüßen. "Wir erkennen dies als einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem zukünftigen aktiven Wolfsmanagement an", erklärte Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers. Darüber hinaus fordert er einen Rechtsrahmen, der eine Bestandsregulierung mit jagdlichen Mitteln ermögliche. Ein Gutachten, das Grundlage für eine mögliche Wolfsobergrenze sein könnte, lässt das Umweltministerium derzeit durchführen. Es soll prüfen, wie viele Tiere für den Erhalt der Art erforderlich sind.

Der BUND kritisiert die geplante Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz. Es sei bereits möglich, problematische Tiere abzuschießen. "Eine Erweiterung des Jagdgesetzes ist daher weder notwendig noch zielführend", sagte Axel Ebeler, stellvertretender BUND-Landesvorsitzender in Niedersachsen. Das Gutachten des Umweltministeriums halte der BUND zudem für unsinnig, da der Wolf nicht isoliert in nur einem Bundesland betrachtet werden könne.

Wölfe sind streng geschützte Tiere. Für einen Abschuss ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Dies würde sich auch nicht ändern, sollte der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden.

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