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Nach Bund-Länder-Gipfel: Zunächst keine großen Veränderungen


Hannover
Nach Bund-Länder-Gipfel: Zunächst keine großen Veränderungen

Von dpa
07.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein Schüler macht einen Corona-SchnelltestVergrößern des BildesEin Schüler macht einen Corona-Schnelltest. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Illustration/dpa-bilder)
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Die Menschen in Niedersachsen müssen sich nach dem Bund-Länder-Gipfel zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie zunächst auf keine größeren Veränderungen einstellen. Bund und Länder bestätigten am Freitag die bereits geltenden Kontaktbeschränkungen. Gegen das Coronavirus geimpfte Menschen sowie von einer Covid-Infektion Genesene dürfen sich weiterhin maximal in einer Gruppe von zehn Menschen treffen. Auch nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen dürfen sich weiterhin nur mit maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts treffen.

Mit Blick auf eine überarbeitete Corona-Verordnung sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Freitagabend, er gehe davon aus, dass eine neue Verordnung "im Kern eine Bestätigung der jetzt geltenden Regelungen" enthalte. Die neue Verordnung sei um den 15. Januar zu erwarten.

Weiter betonte der Regierungschef: "Die in Niedersachsen bereits sehr früh getroffenen Schutzmaßnahmen können derzeit nicht zurückgenommen werden." Die Landesregierung werde zeitnah über das weitere Vorgehen in der Pandemie beraten.

Weil kündigte an, dass sich Kinder und Jugendliche vor dem Besuch der Schule auf eine verlängerte tägliche Testpflicht einstellen müssen. "Wir werden nicht nur, wie es zunächst hieß, in der ersten Woche nach Schulbeginn täglich testen, sondern bis auf Weiteres", erläuterte der SPD-Politiker. Wie lange dies genau gelten soll, sagte er zunächst nicht.

Am Montag beginnt wieder der Unterricht nach den Weihnachtsferien. In der ersten Schulwoche sind jeden Tag Tests vorgesehen. Dies gilt nicht für Kinder, Jugendliche sowie Beschäftigte an den Schulen, die bereits gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-Infektion genesen sind. Die Betroffenen sollen sich zu Hause vor Beginn des Unterrichts testen - damit soll verhindert werden, dass bei einem positiven Test eine mögliche Corona-Infektion in die Schule getragen wird. Die Tests werden von den Schulen gestellt.

Für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen soll es künftig unterdessen einfachere Isolations- und Quarantäneregeln geben. Demnach werden Kontaktpersonen künftig von der Quarantäne befreit, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind. Die neue Ausnahme von der Quarantäne gilt auch für frisch doppelt Geimpfte und frisch Genesene - für Kontaktpersonen also, deren Erkrankung oder Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher freitesten lassen. Dies greift bundesweit. Ab wann diese einfacheren Regeln gelten, war am Freitagabend zunächst nicht bekannt.

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) forderte vom Bund verlängerte Wirtschaftshilfen, insbesondere für die Gastronomie. Wer freiwillig wegen Unwirtschaftlichkeit schließe, müsse auch über den Januar hinaus Anspruch auf die entsprechende Überbrückungshilfe haben.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner sagte mit Blick auf die Landesregierung: "Die pauschale Verlängerung der zunächst als "Weihnachtsruhe" deklarierten Einschränkungen kann aber nur vorübergehend hingenommen werden." Er erwarte, dass auf Grundlage einer verbesserten Datenlage die Landesregierung so schnell wie möglich zu einem berechenbaren und differenzierteren Vorgehen zurückkehre.

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