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Verurteilung von IS-Heimkehrerin rechtskräftig


Karlsruhe
Verurteilung von IS-Heimkehrerin rechtskräftig

Von dpa
01.07.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesBlick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Eine IS-Heimkehrerin aus Niedersachsen ist rechtskräftig zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Am Oberlandesgericht Celle müsse allerdings noch geklärt werden, wie eine Haft in der Türkei auf diese Strafe anzurechnen sei, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag mit. Die obersten Strafrichterinnen und -richter hoben das Urteil gegen die Deutsch-Syrerin aus Vechta, die 2014 mit ihrem Mann in das Bürgerkriegsland gereist war, nur in diesem Punkt auf. Die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Celle habe sich auch darauf beschränkt.

Das OLG hatte die damals 30-Jährige im August 2020 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung verurteilt. Das Gericht hatte der Frau geglaubt, dass sie sich vom Islamischen Staat (IS) losgesagt hatte. Die Türkei hatte die Frau Ende 2019 mit vier minderjährigen Kindern nach Deutschland abgeschoben, wo sie verhaftet wurde. Unklar ist noch, ob sie in der Türkei in Untersuchungs- oder Abschiebehaft saß (Az. 3 StR 473/20).

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