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Bonn: Doppelmörder spaziert als freier Mann aus dem Gericht


LKA arbeitete nicht sauber genug
Mord-Verdächtiger spaziert als freier Mann aus dem Gericht

Von t-online, mtt

01.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Detelf M. bei Prozessauftakt Anfang November: Seit Donnerstag ist er wieder frei.Vergrößern des Bildes
Detlef M. beim Prozessauftakt Anfang November: Seit Donnerstag ist er wieder frei. (Quelle: Kaiser/dpa)
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34 Jahre nach dem Mord an einer jungen Frau schien der Täter überführt. Ein 66-jähriger Schwerverbrecher kam in Haft. Nun ist er wieder frei.

"Cold-Case-Ermittlung erfolgreich", jubelte die Staatsanwaltschaft Bonn im April. "34 Jahre nach Tötungsdelikt an 23-Jähriger ergeht Haftbefehl." Ein dreiviertel Jahr später ist von der Euphorie nichts mehr übrig. Der Verdächtige, ein verurteilter Doppelmörder, spazierte am Donnerstag als freier Mann aus dem Gericht.

Dies allerdings nicht, weil das Gericht von der Unschuld des Mannes überzeugt wäre. Vielmehr habe das Landeskriminalamt NRW in der Vergangenheit leider nicht sauber genug für eine wirklich wasserdichte Beweisführung gearbeitet, monierte das Gericht.

Der Mord an Claudia Otto: Verdächtiger als Kindermörder verurteilt

In dem Fall geht es um den Mord an der 23-jährigen Claudia Otto aus Lohmar (Rhein-Sieg-Kreis). Die junge Frau war 1987 in ihrer über dem Gasthaus ihrer Eltern gelegenen Wohnung erdrosselt worden. Jahrzehntelang blieb der Fall ungeklärt.

Schon kurz nach dem Mord fiel der Verdacht erstmals auf Detlef M., einen spielsüchtigen Betonbauer, der Stammgast im Lokal der Eltern von Claudia Otto war. Doch die Tat konnte ihm nicht nachweisen werden.

Stattdessen ging M. wenig später für ein anderes Verbrechen ins Gefängnis. 1988 entführte und erwürgte er den 15 Monate alten Sohn einer Unternehmerfamilie. Auch die Großmutter des Jungen starb durch seine Hand.

Neue DNA-Analyse brachte Ermittler auf seine Spur

Erst 2017, M. saß zu diesem Zeitpunkt noch wegen des Doppelmordes in Haft, geriet er auch im Fall Claudia Otto wieder ins Visier der Ermittler. Dank neuer DNA-Analysemethoden wurde Genmaterial von ihm und einem weiteren Mann an einer aufbewahrten Leichenprobe Ottos festgestellt.

Das Problem: Durch die DNA-Spur des zunächst Unbekannten konnte M. die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. 2020 kam er nach 32 Jahren aus dem Gefängnis frei.

Zwei Jahre später ergab dann eine erneute Prüfung, dass die zweite DNA-Anhaftung an der 2017 untersuchten Probe von einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes stammte, der 1987 an dem Fall gearbeitet hatte. Damit blieb nur noch eine tatrelevante Spur übrig, die dem heute 66-jährigen M. zugeschrieben wurde. Der Fall schien endlich gelöst.

Aussage von LKA-Mann bringt Prozess ins Wanken

Bis jetzt vor Gericht die Aussage des für die Faserspurenuntersuchung zuständigen LKA-Beamten wieder alles durcheinander wirbelte: Der Mann räumte unter anderem ein, dass Fasern des Verdächtigen und des Opfers 1987 auf demselben Objektträger untersucht worden waren. Außerdem sei in die Folie mit Leichen-Fasern mit einem Skalpell geschnitten worden, um an die Fasern zu kommen. "Nach Ansicht der Kammer bringt dieses Einschneiden einer Leichenfolie die Gefahr einer Kontaminierung mit sich", heißt es nun in der Mitteilung des Gerichts vom Donnerstag.

Eine Chance, den laut Gericht immer noch verdächtigen M. zu überführen, gibt es trotzdem noch. Wie eine Sprecherin des Gerichts t-online erklärte, existieren weitere, noch unversehrte Proben mit Fasern des Opfers. Diese müssten nun alle untersucht werden. Es sei möglich, dass auch an ihnen DNA-Anhaftungen des mutmaßlichen Täters festgestellt werden könnten.

Vorerst jedoch wurde der Haftbefehl gegen M. mit ausdrücklicher Zustimmung der Staatsanwaltschaft aufgehoben und das Verfahren bis auf Weiteres ausgesetzt. Ob es je zu einer Fortführung kommen wird, ist ungewiss.

Verwendete Quellen
  • Landgericht Bonn: Pressemitteilung per Mail vom 1. Dezember 2022
  • Telefonat mit einer Sprecherin des Landgerichts

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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