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Ackermann zu Schmerzensgeld-Klage gegen Erzbistum Köln: "Signalwirkung"


Bischof Ackermann
Schmerzensgeld-Klage gegen Erzbistum Köln hat "Signalwirkung"

Von dpa, ads

14.12.2022Lesedauer: 2 Min.
imago images 161092471Vergrößern des BildesMessdiener im Erzbistum Köln (Archivbild): Der Kläger war 1970 Messdiener im Erzbistum Köln. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt)
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Ein Mann fordert 750.000 Euro für das Leid, das er durch einen katholischen Priester erlebt haben soll – das könnte nur der Anfang sein, meint ein Bischof.

Die Schmerzensgeld-Klage eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum Köln kann nach Einschätzung des Trierer Bischofs Stephan Ackermann weitere Klagen anderer Betroffener nach sich ziehen. "Natürlich hat so ein Prozess immer eine Signalwirkung", sagte Ackermann der Deutschen Presse-Agentur in Trier. Ackermann war bis Anfang des Jahres Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz.

Vor dem Landgericht Köln wird derzeit die Klage eines 62-Jährigen auf Schmerzensgeld verhandelt. Er soll in den 1970er Jahren als Messdiener von einem katholischen Priester missbraucht worden sein – und fordert vom Erzbistum Köln 750.000 Euro Schmerzensgeld.

"Niedrigschwelliger Weg": Ackermann erwartet weitere Klagen

Der Anwalt des Mannes sieht das Erzbistum in der Amtshaftung: Wenn Personen, die Ämter in der Kirche bekleiden, wie Pfarrer, ihre damit entstehende Pflicht verletzt haben, muss seines Erachtens auch das Erzbistum dafür geradestehen. Das hatte am vergangenen Dienstag auch der Vorsitzende Richter bestätigt.

Diese Klagemöglichkeit habe es immer schon gegeben, so Ackermann. "Das ist ja nicht neu. Der Weg war eigentlich immer gegeben", sagte der Bischof. Wenn sich jemand entschließe, den Klageweg wie in Köln zu beschreiten, müsse das im Einzelnen geprüft werden, sagte der Bischof. Er gehe davon aus, "dass noch andere Fälle" gegen andere Bistümer kommen werden.

Mit den finanziellen Anerkennungsleistungen für Opfer von sexuellem Missbrauch habe die katholische Kirche bewusst einen "niedrigschwelligeren Weg" jenseits von gerichtlichen Auseinandersetzungen eröffnet, sagte Ackermann. "Denn vor Gericht sind damit Beweispflichten verbunden."

Gerüchte über Missbrauchshandlungen im Erzbistum?

Ob ein Urteil auf die geforderten 750.000 Euro hinauslaufen wird, ist nach Angaben des Gerichts völlig offen. Die Klageschrift führt an, der Mann sei in den 1970er Jahren in mehr als 300 Fällen Opfer sexualisierter Gewalt durch einen katholischen Priester geworden.

Bereits in den 1960er Jahren habe es Gerüchte über Missbrauchshandlungen des mittlerweile verstorbenen Priesters gegeben. Dennoch habe das Erzbistum ihn weiter in der Seelsorge eingesetzt, weshalb das Bistum für die begangenen Taten haften müsse, so die Klägerseite.

In dem Verfahren war lange unklar, ob das Erzbistum Verjährung geltend machen würde. Am Montagabend hatte das Erzbistum erklärt, dies nicht zu tun. Bei einer Verhandlung in dem Zivilprozess am 6. Dezember hatte es keine gütliche Einigung gegeben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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