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Köln will Kneipe "Schulz" schließen: Kuriose Verfügung von 1988 ist schuld


Verfügung von 1988
Kneipe muss schließen – weil sie keinen Kassettenrekorder hat

Von t-online
10.05.2023Lesedauer: 1 Min.
Das "Schulz" auf der Landmannstraße: Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Köln lässt die Kneipe schließen.Vergrößern des BildesDas "Schulz" auf der Landmannstraße: Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Köln lässt die Kneipe schließen. (Quelle: t-online)
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Kuriose Posse in Köln: Weil in einer Kneipe in Neuehrenfeld die Musik aus modernen Lautsprecherboxen kommt, lässt das Bauamt den Laden schließen.

Die Kneipe "Schulz" auf der Neuehrenfelder Landmannstraße soll schließen. Wie zunächst der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtete, hatten Anwohnerbeschwerden wegen vermeintlicher Lärmbelästigungen die Bauaufsicht der Stadt Köln auf den Plan gerufen. Und die will den Laden nun dichtmachen – auf Grundlage einer Baugenehmigung von 1988. Dem Bericht zufolge sähe diese für das Lokal einen Betrieb als "Weinladen-Bistro mit Musik vom Kassettenrekorder und Tischgesprächen in Zimmerlautstärke" vor.

Dass das Lokal als Kneipe mit Bierausschank und Musik aus modernen Lautsprechern betrieben werde, sei laut Bauaufsicht illegal. Kurios dabei: Unter wechselnden Namen befindet sich in dem Lokal bereits seit Jahrzehnten eine Kneipe. Nun soll das Lokal weichen, obwohl die Stadt Köln den Betreibern seit sechs Jahren fortlaufend eine Konzession erteilte.

Bauaufsicht erfährt erst durch Beschwerden von Kneipen-Nutzung

Laut "Kölner Stadt-Anzeiger" habe das Bauaufsichtsamt erst über Anwohnerbeschwerden wegen Lärms erfahren, dass das Ladenlokal als Gaststätte genutzt werde. Teilweise seien auch Beschwerden durch Anwälte vorgebracht worden. Dann habe die Bauaufsicht die entsprechenden Altakten ausgewertet und ein Ordnungsverfahren eingeleitet, weil für die Nutzung als Kneipe eine Baugenehmigung fehle.

Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" eine Sprecherin der Stadt zitiert, sei die Bauaufsichtsbehörde dazu angehalten, "gegen illegal errichtete oder genutzte bauliche Anlagen oder Anlagenteile mit dem Ziel der Nutzungseinstellung vorzugehen." Deswegen müsse das "Schulz" nun zum 28. Juni 2023 schließen. Sollten die Pächter dieser Forderung nicht nachkommen, werde ein Zwangsgeld von 1.000 Euro fällig.

Verwendete Quellen
  • ksta.de: "Kölner Kneipe steht vor dem Aus – weil die Musik nicht aus dem Kassettenrekorder kommt"
  • Eigene Recherche
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