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Köln: Ekstase auf der Firmenparty – Kölner stemmt sich gegen Kündigung


Zugekokst in Rhein gehüpft?
Eskalation auf Firmenfeier: Kölner stemmt sich gegen Kündigung

Von dpa, pb

Aktualisiert am 18.07.2023Lesedauer: 1 Min.
Partyschiff auf dem Kölner Rhein (Archivfoto): Der Frohsinn eines Mannes hier wurde ihm zum Verhängnis.Vergrößern des BildesPartyschiff auf dem Kölner Rhein (Archivfoto): Der Frohsinn eines Mannes wurde ihm hier zum Verhängnis. (Quelle: imago stock&people)
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Wie viel gute Laune ist auf einer Firmenparty erlaubt? Und wo hört der Spaß auf? Ein Kölner kämpft um seine Karriere – nachdem er auf einer Rhein-Party abgedreht war.

Ein Feierbiest kämpft um seinen Job: Vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf wird an diesem Dienstag verhandelt, ob ein Sprung in den Rhein während einer Firmenfeier die Kündigung des Angestellten rechtfertigt.

Der Mitarbeiter eines Aufzugherstellers war im vergangenen September auf einer Betriebsfeier am Kölner Rheinufer von einem Party-Schiff in den Fluss gesprungen. Sein Arbeitgeber hatte ihm vorgeworfen, vorher Kokain konsumiert zu haben.

Die Firma ist der Meinung, dass der Sprung nicht nur den Betriebsfrieden gestört, sondern auch den Mitarbeiter selbst und andere erheblich gefährdet habe, denn die Strömung im Rhein sei an der Anlegestelle sehr stark und es herrsche reger Schiffsverkehr. Zudem sei die Stimmung auf der Betriebsfeier durch den Zwischenfall jäh gekippt.

Der Angestellte bestreitet die Vorwürfe und hält die Kündigung für unwirksam aufgrund einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung. In erster Instanz hat er Recht bekommen, doch sein Arbeitgeber ist in Berufung gegangen. Der Angestellte sei laut Arbeitgeber schon früher durch ungebührliches Verhalten bei einer Betriebsfeier aufgefallen und somit nicht mehr tragbar. Noch an diesem Dienstag wird das Gericht eine Entscheidung fällen.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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