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Köln: Stadtverwaltung muss Faxgeräte abschaffen


Deadline gesetzt
Kölner Stadtverwaltung muss Faxgeräte bis 2028 abschaffen

Von t-online
18.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Das Stadthaus am Willy-Brandt-Platz: Die Kölner Stadtverwaltung muss ab 2028 auf Faxgeräte verzichten.Vergrößern des BildesDas Stadthaus am Willy-Brandt-Platz: Die Kölner Stadtverwaltung muss ab 2028 auf Faxgeräte verzichten. (Quelle: Imago)
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Auch die Stadt Köln scheint in der Digitalisierung weiter voranschreiten zu wollen: Der Digitalisierungsausschuss hat die Abschaffung von Faxgeräten beschlossen.

Die Kölner Stadtverwaltung muss bis 2028 ihre analogen Faxgeräte abschaffen. Das hat der Digitalisierungsausschuss am Montag beschlossen. Die Entscheidung wurde von einer breiten Mehrheit aus Grünen, CDU, SPD, Volt, Die Linke, Klima Freunde und GUT unterstützt. Die Stadt will stattdessen auf digitale Softwarelösungen setzen, die umweltfreundlicher, datenschutzkonformer und effizienter sind.

Faxgeräte seien in vielen Bereichen der Stadtverwaltung noch im Einsatz, obwohl sie längst veraltet sind, wie es in einer Mitteilung der Grünen heißt. Demnach verbrauchen sie viel Papier, Strom und Druckertinte, die nicht nur Kosten verursachen, sondern auch die Umwelt belasten. Außerdem seien sie nicht sicher genug, um sensible Daten zu übermitteln. Digitale Lösungen wie E-Mail oder verschlüsselte Online-Plattformen würden hier mehr Schutz bieten.

Softwarelösungen sollen Faxgeräte ersetzten

Bereits ab Anfang 2024 sollen bei der Neuausstattung von Gebäuden keine analogen Faxgeräte mehr eingerichtet werden. Überall dort, wo Faxgeräte unabdingbar oder vorgeschrieben sind, sollen sie durch digitale Softwarelösungen ersetzt werden.

Die Umstellung auf digitale Kommunikation solle nicht nur die Umwelt und den Datenschutz verbessern, sondern auch die Arbeitsabläufe beschleunigen und vereinfachen. Digitale Dokumente könnten schneller und teils automatisiert verarbeitet werden, was Zeit und Ressourcen spare.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Grünen im Kölner Rat vom 18. September 2023
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