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Köln: Mann stirbt nach Einsatz in Bickendorf – Gericht spricht Beamte frei


Kölner Landgericht
Mann stirbt nach Einsatz – fünf Polizisten freigesprochen

Von t-online, dpa
06.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Kölner Polizisten bei einem Einsatz (Symbolbild): Ein Todesfall beschäftigt die Beamten.Vergrößern des BildesKölner Polizisten bei einem Einsatz (Symbolbild): Das Gericht entschied zu Gunsten der Beamten. (Quelle: Eduard Bopp/imago-images-bilder)
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Bei einem Einsatz in Köln-Bickendorf sollen Polizisten brutal gegen einen 59-Jährigen vorgegangen sein. Der Mann starb kurz darauf, doch befürchten müssen die Beamten nichts.

Fünf Polizisten wurden vom Landgericht Köln vom Vorwurf der gemeinschaftlichen Körperverletzung im Amt freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, im Jahr 2021 einen 59-Jährigen zu Boden gebracht, geschlagen und getreten zu haben, wobei diesem eine Rippe gebrochen wurde. Der Mann starb zwei Monate nach dem Polizeieinsatz. Dennoch kam die Vorsitzende Richterin am Mittwoch zu dem Schluss, dass die Beamten im Alter zwischen 25 und 42 Jahren "nicht verantwortlich" für die Verletzungen des Mannes gewesen seien. Allein schon deshalb nicht, "weil der Einsatz rechtens war."

Im April 2021 waren die Polizisten der Ehrenfelder Wache im Rahmen der Ermittlungen zu einer Unfallflucht auf die Tochter des Verstorbenen aufmerksam geworden. An deren Anschrift in Köln-Bickendorf trafen sie jedoch nur den angetrunken 59-Jährigen an, der die Beamten angepöbelt haben soll. Daraufhin soll der anfängliche Routineeinsatz eskaliert sein. Chatverläufe hatten die Beamten im Anschluss belastet. Mehr dazu lesen Sie hier.

Tod könne den Beamten nicht zugerechnet werden

Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, dass zwei der Beamten Bewährungsstrafen von über einem Jahr erhalten sollten. Die beiden Männer waren aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Haupttäter. Ein derartiges Urteil hätte die Entfernung der Beamten aus dem Polizeidienst bedeutet. Mit den Freisprüchen der Männer aber folgte das Gericht der Forderung der Verteidigung.

Zudem hatte ein Gutachten der Rechtsmedizin keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Einsatz der Polizei und dem Tod des Mannes festgestellt. Der beim Einsatz erlittene Rippenbruch habe den Tod im Zusammenspiel mit Vorerkrankungen des Mannes zwar begünstigt. Dennoch könne der Tod des 59-Jährigen den Polizisten nicht zugerechnet werden, schlussfolgerte das Landgericht am Mittwoch.

Freisprüche auch bei anderen Vorwürfen

Gegen zwei der beschuldigten Beamten stand zudem der Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger im Raum. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie nach dem Einsatz in Bickendorf eine falsche Anzeige gegen den 59-Jährigen verfasst haben. Doch das Gericht sprach die beiden Polizisten auch von diesem Vorwurf frei.

Eine Strafe gab es am Mittwoch nur für einen Beamten. Er soll unerlaubterweise Informationen aus einem Polizeicomputer an Dritte weitergegeben haben. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt.

Das Urteil gegen die Beamten ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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