Gegen Leerstände Stadt Köln stellt 400.000 Euro für lokalen Handel bereit

Mit einem Sonderprogramm unterstützt die Stadt Köln auch 2025 den Einzelhandel in den Stadtteilen. Händler können bis 15. Juli Fördermittel beantragen.
Die Stadt Köln hat das Sonderförderprogramm "Unterstützung Handel" für das Jahr 2025 neu aufgelegt. Das teilte die Stadtverwaltung am Dienstag mit.
Mit dem Programm sollen die Geschäftsstraßen in den Bezirks- und Stadtteilzentren attraktiver werden. Dafür stellt die Stadt Köln insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung. Ziel sei es, den Einzelhandel zu stärken und die Nahversorgung zu sichern.
Zwischennutzungen von Leerständen förderfähig
Erstmals sind Zwischennutzungen von Leerständen förderfähig. Außerdem können Projekte für Weihnachtsbeleuchtung wieder bezuschusst werden. Förderanträge können von Werbegemeinschaften, Verbänden, Zusammenschlüssen sowie einzelnen Händlerinnen und Händlern gestellt werden. Die Stadt fördert Projekte mit Beträgen zwischen 8.000 und 30.000 Euro netto.
Wirtschaftsdezernent Andree Haack erklärte: "Mit der Erweiterung der Fördermöglichkeiten reagieren wir auf aktuelle Herausforderungen im stationären Handel." Die Frist für die Antragstellung endet am 15. Juli 2025.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular stellt die Stadt auf ihrer Internetseite bereit.
- Pressemitteilung der Stadt Köln vom 11. Juni 2025 (per E-Mail)