Termin, Gebühren, Unterlagen So läuft der Kirchenaustritt in Köln

Wer in Köln aus der Kirche austreten will, muss zum Amtsgericht. Dafür sind mehrere Dokumente nötig – eines davon darf höchstens drei Monate alt sein.
Immer mehr Menschen treten aus der Kirche aus. In Köln ist das Amtsgericht die einzige zuständige Stelle für diese wichtige Entscheidung.
Für den Kirchenaustritt in Köln müssen Sie persönlich beim Amtsgericht erscheinen. Ein Online-Austritt ist rechtlich nicht möglich und damit unwirksam.
Zuständige Stelle und Terminvereinbarung
Das Dienstgebäude am Reichenspergerplatz ist ausschließlich für Kirchenaustritte zuständig. Die Zahlstelle öffnet von 8.00 bis 15.00 Uhr. Termine finden meist vormittags statt.
Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Sie können den Termin online über das Serviceportal der Stadt Köln oder telefonisch unter 0221 477-0 vereinbaren. Ohne Termin ist keine Bearbeitung möglich.
Erforderliche Unterlagen
Bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung mit. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Angaben zum Taufort sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
Für Minderjährige gelten besondere Regelungen: Ab 14 Jahren können Jugendliche selbst austreten. Kinder unter 14 Jahren benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Ab dem 12. Lebensjahr ist ein Austritt gegen den Willen des Kindes nicht möglich.
Ablauf und Gebühren
Der Austritt erfolgt durch eine mündliche Erklärung vor dem Urkundsbeamten. Alternativ können Sie eine schriftliche Austrittserklärung in öffentlich beglaubigter Form vorlegen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Die Gebühr beträgt 30 Euro und muss vorab an der Zahlstelle im Erdgeschoss des Amtsgerichts entrichtet werden. In sozialen Härtefällen kann die Gebühr auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden.
Rechtswirksamkeit und steuerliche Folgen
Ihr Kirchenaustritt gilt ab dem Tag der Unterschrift. Das Amtsgericht stellt Ihnen eine Bescheinigung aus. Diese dient als Nachweis für das Finanzamt oder den Arbeitgeber.
Sie zahlen ab dem Austrittstag keine Kirchensteuer mehr. Das Finanzamt erhält die Information automatisch. Heben Sie die Austrittsbescheinigung für die Steuererklärung gut auf.
- justiz.nrw.de: "Kirchenaustritt | NRW-Justiz"
- lto.de: "Gebühren bei Kirchenaustritt: Wenn Religionsfreiheit unbezahlbar ist"
- katholisch.de: "Amtsgericht: Online-Kirchenaustritt gilt nicht"
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