Streit um Lärmschutz Schlag für Gastronomen am Brüsseler Platz

Die Debatte um den Lärmschutz am Brüsseler Platz nimmt kein Ende. Ein neuer Gerichtsentscheid belastet erneut die Gastronomie.
Die Außengastronomie am Brüsseler Platz muss weiterhin um 22 Uhr schließen. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Freitag (25. Juli) hervor. Demnach darf die Stadt Köln in ihren Sondernutzungserlaubnissen für den Brüsseler Platz vorschreiben, dass die Gastronomen ihr Geschäft zur Nachtruhe nach innen verlegen müssen.
Eine Gaststättenbetreiberin hatte einen Eilantrag gegen die Maßnahme gestellt. Grund dafür waren vorherige Sondernutzungserlaubnisse, in denen eine Zeit von 23.30 Uhr festgehalten war. Diese wurden allerdings vor einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ausgestellt. Dieses hatte die Stadt Köln dazu verpflichtet, mehr für den Lärmschutz der Anwohner zu tun.
Brüsseler Platz: Außengastronomie darf nicht länger öffnen
"Der Stadt steht bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ein Ermessensspielraum zu, dessen gesetzliche Grenzen nicht überschritten worden sind", begründet das Verwaltungsgericht seine Entscheidung. Dies gelte insbesondere angesichts der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster.
Damit nimmt das Verwaltungsgericht auch einem Antrag von CDU und Grünen Wind aus den Segeln, der längere Öffnungszeiten bis 23.30 Uhr gefordert hatte. Die Gastronomie am Brüsseler Platz leidet unter den Einschränkungen. Insgesamt sind 700 Außenplätze von den Lärmschutzmaßnahmen betroffen.
Belgisches Viertel: Streit um Lärmschutz hält an
Seit Jahren schwelt die Debatte über den Lärmschutz am Brüsseler Platz, auf die die Stadt Köln zu Jahresbeginn mit einem Verweilverbot am Wochenende und vor Feiertagen zwischen 22 und 6 Uhr reagiert hatte. Dieses wurde vom Verwaltungsgericht Köln als "voraussichtlich rechtswidrig" eingestuft, woraufhin die Verwaltung es Ende April aussetzte. Stattdessen gilt nun ein Alkoholkonsumverbot.
Bislang ist noch keine finale Lösung für das Lärmproblem am Brüsseler Platz gefunden, zudem sich auch die Anwohner untereinander nicht einig sind. Die Stadt will mit Lärmmessungen prüfen, was die aktuellen Maßnahmen bringen. Vor allem die Außengastronomie kritisiert die Einschränkungen und sieht sich nicht als verantwortliche Lärmquelle im Belgischen Viertel.
- Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Juli 2025
- Eigene Berichterstattung