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Brüsseler Platz: IG Gastro kritisiert Kölner Verwaltung wegen Schließzeiten


"Recht haben ist nicht recht handeln"
IG Gastro greift Verwaltung im Streit um Brüsseler Platz an

Von t-online, nfr

28.07.2025 - 13:19 UhrLesedauer: 2 Min.
Streit um Brüsseler Platz in Köln vor GerichtVergrößern des Bildes
Der Brüsseler Platz in Köln (Archivbild): Die Interessengemeinschaft Gastro ist mit dem Urteil nicht einverstanden. (Quelle: Oliver Berg/dpa/Archivbild/dpa)
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Die Außengastronomie am Brüsseler Platz bleibt auf 22 Uhr begrenzt – obwohl der Stadtrat längst längere Öffnungszeiten beschlossen hat. Die IG Gastro spricht von Symbolpolitik auf dem Rücken der Wirte.

Der jüngste Gerichtsbeschluss zur Schließzeit der Außengastronomie am Brüsseler Platz schlägt hohe Wellen – und die Interessengemeinschaft Gastro (IG Gastro) erhebt nun schwere Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung. In einer Stellungnahme auf Facebook wirft sie der Stadt vor, den politischen Willen des Rates zu ignorieren und gezielt gegen die Gastronomie vorzugehen.

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Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Freitag entschieden: Die Außengastronomie rund um den Brüsseler Platz darf weiterhin ab 22 Uhr geschlossen werden. Die Stadt Köln habe in ihren Sondernutzungserlaubnissen rechtmäßig verfügt, dass der Betrieb ab dieser Uhrzeit nach drinnen verlegt werden müsse. Damit reagierte die Verwaltung auf ein früheres Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das strengeren Lärmschutz für Anwohner eingefordert hatte.

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Für Gastronomen ist das ein harter Einschnitt – rund 700 Außenplätze sind betroffen. Eine Betreiberin hatte gegen die Verfügung geklagt, da frühere Erlaubnisse eine Schließzeit von 23.30 Uhr vorsahen. Doch das Gericht urteilte: Die Stadt darf ihre Vorgaben verschärfen.

IG Gastro: Verwaltung missachtet Ratsbeschluss

Die IG Gastro, die viele Betreiberinnen und Betreiber im Belgischen Viertel vertritt, betont nun: Die Stadt dürfe zwar auf 22 Uhr begrenzen – müsse es aber nicht. Der entscheidende Punkt: Der Kölner Stadtrat habe längst mehrheitlich beschlossen, dass die Außengastronomie bis 23.30 Uhr erlaubt sein soll.

"Die Verwaltung ignoriert den demokratischen Willen des Rates und setzt ihn schlicht nicht um", heißt es in der Stellungnahme. Vielmehr verstecke man sich nun hinter dem Gerichtsurteil – und nutze es als willkommenen Vorwand, um sich der politischen Verantwortung zu entziehen. Der Ton ist deutlich: "Recht haben und recht handeln sind zwei verschiedene Dinge."

Symbolpolitik auf dem Rücken der Gastronomie?

Besonders empört zeigt sich die IG Gastro über das Verhalten der Verwaltung: "Wenn schon Prügel gegen Kioskbetreiber nicht helfen, dann nehmen wir uns jetzt eben die Gastronomie vor." Damit spielt sie auf das seit Jahresbeginn geltende Verweilverbot am Brüsseler Platz an, das das Verwaltungsgericht später als "voraussichtlich rechtswidrig" einstufte. Dieses Verbot wurde daraufhin durch ein Alkoholkonsumverbot ersetzt – doch die Kritik der Gastronomie bleibt bestehen.

Die Interessengemeinschaft fragt weiter: "Geht es hier wirklich noch um effektiven Lärmschutz – oder lediglich darum, Symbolpolitik auf dem Rücken der am leichtesten zu regulierenden Akteure zu betreiben?"

Für die IG Gastro ist klar: Die Verwaltung hat eine Pflicht, dem Ratsbeschluss Folge zu leisten. In ihrem Appell an die Stadt heißt es: "Respektieren Sie die demokratische Entscheidung. Setzen Sie den Ratsbeschluss unverzüglich um. Die Außengastronomie am Brüsseler Platz muss wieder bis 23.30 Uhr erlaubt werden – Urteil hin oder her."

Verwendete Quellen
  • Artikel von t-online
  • Stellungnahme der IG Gastro vom 28. Juli 2025
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