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Köln: Audi TT wird wegen gefälschter TÜV-Siegel sichergestellt


Hartnäckige Kölnerin
Audi TT wird wegen mehrfach gefälschter TÜV-Siegel sichergestellt

Von t-online
13.06.2019Lesedauer: 1 Min.
Polizist mit gelber Warnweste und Anhaltekelle bei einer Verkehrskontrolle.Vergrößern des BildesPolizist mit gelber Warnweste und Anhaltekelle bei einer Verkehrskontrolle. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)
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Polizeibeamte des Projekts "Rennen", das gezielt gegen Raser vorgeht, haben am Dienstag um 17 Uhr einen schwarzen Audi TT in Köln-Buchheim sichergestellt. Die 36-jährige Fahrerin wurde schon zum zweiten Mal mit selbstaufgeklebten TÜV-Siegeln und gefährlichen Mängeln erwischt.

Bereits im August letzten Jahres war die Kölnerin negativ aufgefallen: Sie hatte unerlaubte, auffällige Veränderungen an ihrem Wagen vorgenommen. Allerdings erzielte die darauf folgende Anzeige wohl nicht die gewünschte Wirkung: Denn am 22. Mai fiel die 36-Jährige der Polizei schon wieder auf.

Nachdem sie eine rote Ampel überquert hatte, wurde sie angehalten. Die Polizisten stellten fest, dass die Frau immer noch mit den vorher bemängelten Veränderungen im Straßenverkehr unterwegs war. Aber damit nicht genug: Die Kölnerin fuhr auch mit gefälschten Kennzeichen durch die Stadt. Die Polizisten erkannten, dass die Siegel der Zulassungsbehörde beschädigt waren, und stellten die Kennzeichen deshalb sicher.

Alle guten Dinge sind drei

Doch offenbar störte auch das die Frau nicht weiter. Am Dienstag begegnete die TT-Fahrerin gegen 17 Uhr zufällig genau den Beamten, die sie bereits im Mai kontrolliert hatten. Diese stellten fest, dass die Kölnerin mit den gleichen Kennzeichen unterwegs war wie die, die zuvor sichergestellt worden waren. Das Problem: Die alten Kennzeichen lagen noch auf der Dienststelle. Die neuen waren somit gefälscht.

Da die 36-Jährige keine Einsicht zeigte und ankündigte, ihr Auto auch weiterhin nutzen zu wollen, beschlagnahmten die Polizisten den Audi vorerst. Auf die hartnäckige Fahrerin kommt jetzt ein Verfahren wegen Urkundenfälschung und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Polizei Köln
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