Kein Berufsverbot Urologe muss wegen sexuellen Missbrauchs in Haft
Ein Urologe ist vom Kölner Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte neun seiner Patienten sexuell missbraucht. Ein Berufsverbot gegen den 49-Jährigen wurde jedoch nicht ausgesprochen.
Ein Kölner Urologe ist wegen sexuellen Missbrauchs von Patienten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Kölner Landgericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass der Arzt von 2015 bis 2019 neun junge Männer unter Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses sexuell missbraucht hat. Den Opfern habe er dabei vorgegaukelt, dass es sich um medizinisch notwendige Untersuchungen handele.
Ein Berufsverbot gegen den 49-Jährigen wurde vom Gericht nicht ausgesprochen. Denn nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfe gegen Ersttäter kein Berufsverbot verhängt werden.
In dem weitgehend nicht öffentlichen Prozess hatte der Angeklagte laut Urteil umfassend gestanden. An die Opfer hatte der auf Erektionsstörungen spezialisierte Mediziner Entschuldigungsbriefe geschrieben und bis zu 3.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.
- Nachrichtenagentur dpa