Streit um Plakat Kölner Gericht weist Klage von Tina Turner ab
Das Kölner Oberlandesgericht hat eine Klage von Megastar Tina Turner gegen einen Tourveranstalter abgewiesen. Es ging um Werbeplakate, auf denen Turner zu sehen war.
Das Oberlandesgericht Köln hat am Donnerstag eine Klage der Sängerin Tina Turner abgewiesen. Damit setzte sich ein von ihr verklagter bayerischer Tourveranstalter im Berufungsverfahren durch.
Die 81-jährige Tina Turner hatte gegen das Werbeplakat für die Show "Simply The Best – Die Tina Turner Story" geklagt. Man könne denken, dass sie selbst an der Show mitwirke, was aber nicht der Fall sei. In erster Instanz gab ihr das Landgericht Köln darin recht.
Oberlandesgericht gibt Tourveranstalter recht
Gegen diese Entscheidung legte der Tourveranstalter Cofo Entertainment aus Passau Berufung ein und bekam recht. Das Oberlandesgericht geht nicht davon aus, dass der Eindruck entsteht, Tina Turner würde in der Show selbst auftreten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht ließ Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Rechtsfrage, ob in einem solchen Fall die Kunstfreiheit oder das Recht am eigenen Bild und am eigenen Namen höher zu bewerten sei, sei noch nicht höchstrichterlich geklärt, so das Oberlandesgericht.
- Nachrichtenagentur dpa