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Köln: Opfer seit Monaten im Koma – Prozessauftakt wegen versuchten Totschlags


Prozessauftakt in Köln
Schläger-Opfer seit Monaten im Koma

Johanna Tüntsch

01.04.2021Lesedauer: 4 Min.
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Strafverteidiger Marc Donay mit seinem Mandanten (55): Dieser soll einen anderen mit einer Glasflasche so zugerichtet haben, dass das Opfer möglicherweise für den Rest seines Lebens im Koma liegen wird.Vergrößern des Bildes
Strafverteidiger Marc Donay mit seinem Mandanten (55): Dieser soll einen anderen mit einer Glasflasche so zugerichtet haben, dass das Opfer möglicherweise für den Rest seines Lebens im Koma liegen wird. (Quelle: Johanna Tüntsch)

Die Souterrainwohnung eines Ehrenfelder Mietshauses wurde im Oktober 2020 Schauplatz eines schrecklichen Verbrechens: Ein Mann wurde ins Koma geprügelt und ist bis heute nicht ansprechbar. Vor dem Landgericht muss sich jetzt deswegen ein 55-Jähriger verteidigen.

Der kleine Herr mittleren Alters, der im biederen JVA-Pullover den Saal betritt, wirkt angesichts der Kameras, die sich auf ihn richten, ein wenig verunsichert. Wie ein Koma-Schläger sieht er ganz und gar nicht aus: Eher schon würde man in ihm den gemütlichen Betreiber eines kleinen Lädchens um die Ecke vermuten.

Und doch soll er für eine schreckliche Tat verantwortlich sein, die die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft: Am 8. Oktober 2020 soll er in einem Ehrenfelder Mehrfamilienhaus während eines nächtlichen Streits einen Mann mit einer Glasflasche so zugerichtet haben, dass dieser seither im Koma liegt. Er erlitt dabei eine Mittelgesichtsfraktur, mehrere Schnitte und eine Gehirnblutung. Mediziner rechnen damit, dass er für immer auf Pflege angewiesen sein wird. Ungewiss ist, ob das Opfer überhaupt jemals wieder aufwachen wird.

Vor der 21. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts begann am Donnerstag das Verfahren gegen den 55-jährigen mutmaßlichen Täter. Zu Beginn schwieg der Angeklagte zunächst. Über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Marc Donay, ließ er jedoch ein erstes, etwas verklausuliertes Geständnis formulieren: "Er weiß, dass er dem Opfer die beschriebenen Verletzungen zugefügt hat und akzeptiert, dass das geschehen ist. Er weiß nichts über den aktuellen Zustand des Opfers und hofft, dass es ihm bald wieder besser geht", so der Strafverteidiger, der außerdem in Aussicht stellte, dass zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens weitere Erklärungen folgen würden.

Angeklagter fiel schon mit häuslicher Gewalt auf

Dass der Angeklagte trotz seines unauffälligen Auftretens kein unbeschriebenes Blatt ist, offenbarte sich, als Jörg Michael Bern, der Vorsitzende Richter, Abschnitte aus dessen Bundeszentralregisterauszug und Vollstreckungsheft vorlas. Mehrere Drogen- und Eigentumsdelikte traten hier zu Tage, wegen derer der Mann vor verschiedenen Gerichten in Nordrhein-Westfalen und Osnabrück verurteilt worden war. Auf eine der Taten hin war eine Haftstrafe verhängt, aber zur Bewährung ausgesetzt worden.

Da der Angeklagte innerhalb seiner Bewährungszeit erneut mit Straftaten auffiel, wurde die Bewährungszeit zweimal verlängert: Mehrfach hatte sich der Bewährungshelfer dafür ausgesprochen, von gerichtlichen Maßnahmen abzusehen. Auch wegen Gewalttaten ist der Mann bereits aufgefallen. So wurde 2016 wegen häuslicher Gewalt eine Verfügung erlassen, die es ihm zeitweise verbot, sich seiner damaligen Ehefrau zu nähern.

Als "ein Schlachtfeld" beschrieb eine 26-jährige Polizeibeamtin die Wohnung, zu der sie gemeinsam mit einem Kollegen am mutmaßlichen Tattag fuhr. Nachbarn hatten wegen Lärms den Vermieter kontaktiert, der an der Wohnung des Angeklagten klopfte und dort das schwer verletzte Opfer sah. "Die Tür stand leicht auf, aber sie ließ sich nicht öffnen. Von innen war ein Widerstand. Mein Kollege drückte dann dagegen, und so haben wir die verletzte Person vorgefunden", beschrieb die Zeugin: "Man hat gehört, dass der Mann Atemprobleme hatte, denn er röchelte und hatte offensichtlich Probleme, Luft zu bekommen". Bis heute kann der gegenwärtige Koma-Patient nicht länger als 16 Stunden ohne Beatmungsgerät überleben.

Mit Fotos, die während der Verhandlung gezeigt wurden, hatten die Zeugin und ihr Kollege die Situation dokumentiert: In einem Durcheinander aus Blut, diversen Dingen und einer Mülltüte lag auf dem Boden ein Mensch, der wegen der Enge des Flurs nur partiell fotografiert werden konnte. "Er lag mit den Füßen zur Tür und mit dem Kopf zum Badezimmer hin“, erinnerte sich die Beamtin, die den Gesamtzustand der Wohnung als "ungepflegt, aber nicht komplette Katastrophe" beschrieb.

Opfer mit einer Gardine zugedeckt

Nachdem sie und ihr Kollege sich Zutritt zu den Räumen verschafft hatten, entdeckten sie dort noch eine weitere Person: den Angeklagten. Auch das dokumentieren Fotos, die den Mann mit nacktem Oberkörper auf einem ungemachten Bett zeigen. Eine Kommunikation mit ihm sei nicht möglich gewesen, so die junge Frau: "Er hat uns angestarrt. Auf meine Frage, was passiert ist, hat er nichts gesagt. Er hat einen weggetretenen Eindruck gemacht."

Weil auf dem Tisch ein albanischer Pass gelegen habe, habe sie versucht, ihm telefonisch durch einen albanischen Kollegen befragen zu lassen. Auch darauf sei jedoch keine Reaktion gekommen: "Stattdessen führte er leise, unverständliche Selbstgespräche. Außerdem hatte er auffällig große Pupillen." Auch einen Teller mit weißem Pulver und einem zusammengerollten Geldschein fanden die Einsatzkräfte – Hinweise also auf einen möglichen Drogenkonsum. Die Fotos vom Tatort zeigen zu Füßen des auf dem Bett sitzenden Angeklagten erhebliche Blutspuren.

Skurriles Detail: Der blutverschmierte, lebensgefährlich verletzte Mann, der am Boden lag, war mit einer dünnen Gardine bedeckt. Ein Versuch zur Vertuschung der Tat? Oder das realitätsfremde Ansinnen, einen vermeintlich Schlafenden zuzudecken? Eine der vielen offenen Fragen, die im Laufe der sechs angesetzten Verhandlungstage vielleicht geklärt werden. Die Ermittler zogen aufgrund der Situation in der Wohnung zunächst jedenfalls den Schluss: "Da der Verletzte vor der Tür lag, konnten wir uns schwer vorstellen, dass vorher eine weitere Person die Wohnung verlassen hatte". So vermuteten sie einen Zusammenhang zwischen der Gewalttat und dem Angeklagten als einzigen weiteren Anwesenden. Ein Urteil wird für den 30. April erwartet.

Verwendete Quellen
  • Beobachtungen während des Prozesstages
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