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Köln: Rückzahlung von Corona-Hilfen – Selbständige klagen


"Bestraft, weil wir aktiv geworden sind"
Corona-Soforthilfen zurückzahlen – Empfänger wollen klagen


07.06.2021Lesedauer: 4 Min.
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Mareen Fischinger in ihrem Studio: Sie hat 2020 enorme Umsatzverluste hinnehmen müssen, die NRW-Soforthilfe muss sie dennoch zurückzahlen.Vergrößern des Bildes
Mareen Fischinger in ihrem Studio: Sie hat 2020 enorme Umsatzverluste hinnehmen müssen, die NRW-Soforthilfe muss sie dennoch zurückzahlen. (Quelle: Mareen Fischinger)

Viele Selbstständige müssen ihre Corona-Hilfen zurückzahlen, weil Modalitäten geändert wurden. In Köln regt sich Widerstand. t-online hat mit einer Fotografin und einem Ladeninhaber gesprochen.

Endlich aufatmen: Die Inzidenzzahlen sinken, die Temperaturen steigen, der Sommer ist da – Zeit, aufzutanken. Nach langen Monaten des Stillstands normalisiert sich das Leben. Das genießen auch die vielen Soloselbstständigen, die mit jeder weiteren Lockerung wieder etwas eher in ihrem eigentlichen Beruf arbeiten können. Denn für die Betroffenen war die Zeit der Pandemie eine Zeit des gefühlten "Berufsverbots".

Da ist zum Beispiel Mareen Fischinger. Die Fotografin lebt in Köln-Lindenthal, in ihrem Beruf muss sie sich zwangsläufig mit den zu fotografierenden Menschen in einem Raum aufhalten. "Ich durfte zwar arbeiten, aber viele Shootings waren eben nicht mehr möglich", berichtet sie. Als konzeptionelle und kommerzielle Fotografin arbeitet sie eng mit großen Unternehmen zusammen, unzählige Mitarbeitershootings wurden in der Zeit der Pandemie abgesagt.

2020 war dementsprechend ein Jahr, in dem sie hohe Verluste hinnehmen musste. Wirtschaftliche Probleme, wenig Aussichten auf Verbesserungen und von heute auf morgen Sorgen, die nur schwer zu stemmen sind – vor allem Unternehmer hatten es im vergangenen Jahr nicht leicht.

Rückmeldeverfahren startet Mitte Juni

Bund und Länder sind der Situation mit diversen Hilfsprogrammen begegnet. So gab es die länderbezogene Soforthilfe, in Nordrhein-Westfalen als "NRW-Soforthilfe" bekannt. Zusätzlich gab es ein Sofortprogramm für Künstler, mit Hilfen in Höhe von 2.000 Euro. Es folgte später vom Bund das Instrument der November- und Dezemberhilfe sowie die Überbrückungshilfen I bis III. Viele Töpfe, viele Regularien und viele Fragen stehen seither im Raum.

Vor allem in Sachen NRW-Soforthilfe geht es jetzt um die Rückzahlungsmodalitäten der Gelder. Jeweils 9.000 Euro konnten Soloselbstständige ab Ende März 2020 beantragen. "Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden", beschrieb Bundesfinanzminister Olaf Scholz es noch am 23. März 2020 in einer Pressemitteilung. Doch dabei sollte es nicht bleiben: Im Nachgang wurden die Förderbedingungen, die mit der Auszahlung der Gelder verknüpft waren, geändert.

Das sogenannte Rückmeldeverfahren – mit dem die Abrechnung zwischen dem Land und den Soforthilfe-Empfängern abgewickelt werden soll – wurde zunächst gestartet und dann wieder gestoppt, nun soll es eine Neuauflage geben: Mitte Juni will das Land die Betroffenen anschreiben: "Mit der Rückmeldung möchte das Land daran erinnern, dass der Anteil der Soforthilfe, der im Förderzeitraum nicht für betriebliche Ausgaben verwendet wurde, zurückerstattet werden muss", so heißt auf der entsprechenden Internetseite.

"Fragwürdige Rückforderungen"

Nach den Vorgaben Nordrhein-Westfalens müssen die Empfänger der Hilfsgelder einen Liquiditätsengpass nachweisen, andernfalls müssen sie die Hilfe in kompletter Höhe zurückzahlen. Dies stößt auf Kritik. Christoph Schmitz, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, betont: "Aus unseren Beratungen wissen wir, dass viele dieser Rückforderungen mindestens fragwürdig sind. Die Bedingungen für Hilfszahlungen waren zum Teil unklar, unpräzise und sind im Nachhinein geändert oder uminterpretiert worden".

Schon zu Beginn des Jahres hatte die IHK Köln die mangelnde Verlässlichkeit bei den Corona-Hilfen kritisiert. Nur weil ein Unternehmen noch einen kleinen Überschuss ausweise, heiße das nicht, dass es alle Lasten des Lockdowns selbst tragen könne, so Frank Hemig, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Köln.

"Wir erleben leider nicht zum ersten Mal eine erhebliche Diskrepanz zwischen politischer Ankündigung und der tatsächlichen Realisierung bei den Corona-Hilfen", stellte auch Alexander Hoeckle, Geschäftsführer Unternehmensförderung der IHK Köln, fest. "Unsere Mitglieder verlassen sich auf das, was die Politik ankündigt und was auf den offiziellen Infoseiten steht. Wenn dann Wochen oder sogar erst Monate später plötzlich die Bedingungen geändert werden, sorgt das für große Verunsicherung und läuft den Zielen der Programme zuwider", ergänzt er.

"Das ist absurd"

Fotografin Mareen Fischinger kritisiert, dass ihr Umsatzausfall nun keine Rolle mehr spielt. Sie hat in den entsprechenden Monaten minimale Einkünfte generiert – und daher muss sie nun die Gelder zurückzahlen.

Auch Frank Hobusch, Inhaber einer Schmuckmanufaktur mit Sitz in der Kölner Südstadt, kennt das Thema: "Ich habe 2020 etwa 40.000 Euro Verlust erlitten", sagt er. Ohne die Soforthilfe-Gelder hätte er die Monate des ersten Lockdowns nicht überbrücken können. Ab Juni konnte er wieder wirtschaften, auch weil er sein Geschäftsmodell massiv in Richtung Onlinehandel umstrukturiert hat. Nun muss er die Gelder aus der Soforthilfe zurückzahlen. "Das ist absurd, wir werden bestraft, weil wir aktiv geworden sind. Andere, die nichts unternommen haben, können die Hilfen komplett behalten", beschreibt er die von ihm als ungerecht wahrgenommene Situation.

Diese stößt auch vielen anderen auf. Während ver.di nun angekündigt hat, mit Hilfe von Musterklagen für Rechtssicherheit zu klagen, sind einige Mitglieder der "IG-NRW Soforthilfe" schon einen Schritt weiter gegangen. In der Gruppe sind über 6.000 Einzelunternehmer organisiert. Die Aktivisten bemängeln eine ganze Reihe von juristischen Ungereimtheiten und wollen klagen, der finale Weg dorthin liegt noch in den Händen der entsprechenden Anwaltskanzleien. Mareen Fischinger ist bereit, eine solche Klage einzureichen, "ich sehe mich da stellvertretend für viele andere Betroffene".

Verwendete Quellen
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