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Köln: Mann veröffentlichte Nacktbilder von Ex-Freundinnen und Stiefschwester


Ein Jahr Haft
Mann veröffentlichte Nacktbilder von Ex-Freundinnen und Stiefschwester


28.06.2021Lesedauer: 4 Min.
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Das Justizzentrum an der Luxemburger Straße in Köln (Symbolbild): Ein Jahr lang muss der Angeklagte ins Gefängnis.Vergrößern des Bildes
Das Justizzentrum an der Luxemburger Straße in Köln (Symbolbild): Ein Jahr lang muss der Angeklagte ins Gefängnis. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)

Er veröffentlicht Pornobilder seiner Ex-Freundinnen und Akt-Fotos seiner Stiefschwester online, zudem besaß er Kinderpornografie: Dafür muss ein 33-Jähriger ohne Bewährung ein Jahr lang in Haft.

"Die erste Anzeige kam vier Monate nach der Beerdigung meines Vaters, bei der der Angeklagte noch weinend neben mir stand", schilderte eine 38-jährige Psychotherapeutin vor Gericht und brach gleich danach in Tränen aus. Die Frau, eine forensische Sachverständige, kam in der Rolle der Zeugin in einem Verfahren gegen ihren Stiefbruder. Der 33-Jährige hat, wie er selbst zugab, Aktfotos von ihr und Pornofotos von zwei seiner Ex-Freundinnen im Internet verbreitet – ohne das Wissen und gegen den Willen der Frauen. Bei einer Durchsuchung fand die Polizei bei ihm außerdem Tausende von kinder- und jugendpornografischen Bildern.

Nun wurde der arbeitslose Mann vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Köln zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Nach Einschätzung der Richter und der Staatsanwaltschaft hat er sich der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches, des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz und des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie schuldig gemacht. "Die Vorwürfe treffen zu. Er ist selbst immer wieder erschüttert, insbesondere die Beschreibung der kinderpornografischen Bilder hat ihn sehr beschämt", äußerte einleitend sein Strafverteidiger Reinhard Bergmann. In der Beweisaufnahme ging es daher weniger um die Frage nach der Schuld als um die Folgen der Taten und um eine Einschätzung der Schuldfähigkeit.

Sexuelle Störung mit narzisstischen Zügen

"Er weiß durchaus, dass das, was er tut, falsch ist. Er möchte ein anderes Leben führen, kann redegewandt und freundlich sein", berichtete die Bewährungshelferin des Angeklagten. Psychiater Dr. Friedrich Krull, der ein Gutachten über den Mann vorlegte, schilderte die Atmosphäre eines fünfstündigen Gespräches mit ihm als "durchgehend angenehm".

Gleichzeitig handelt es sich bei dem Mann um einen Intensivtäter, der 2013 wegen Vergewaltigung und Zuhälterei im Zusammenhang mit einer Beziehung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde und seitdem verschiedentlich durch Taten auffiel, die in den Bereich der sexuellen Kriminalität fallen. Es sei eine zwanghafte sexuelle Verhaltensstörung anzunehmen und eine Persönlichkeit mit stark narzisstischen Zügen, so der Gutachter, jedoch seien diese nicht so schwer ausgeprägt, dass die Schuldfähigkeit gemindert sei.

Ex-Freundin wechselt Wohnort zum Schutz

Immer wieder soll der junge Mann pornografische Aufnahmen früherer Freundinnen in einschlägigen Internetforen hochgeladen haben, teils auch mit persönlichen Daten der Frauen versehen, so dass diese Anrufe bekamen, im Bekanntenkreis auf die Bilder angesprochen wurden und massiv unter den Veröffentlichungen litten. Eine Frau wechselte daraufhin den Wohnort, eine andere musste über lange Zeit hinweg stationär in Therapie.

"Das hat einen Suchtcharakter entwickelt", so der Angeklagte selbst: "Ich konnte die Beziehung nicht ruhen lassen." Rache angesichts der Trennung habe möglicherweise eine Rolle gespielt, gab er auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Karl-Heinz Seidel zu, "aber auch der Schein einer Nähe, die nicht mehr besteht. Das gab mir einen sexuellen Kick." Nachdem ein Therapeut eine Therapie abgebrochen habe, habe er sich vergeblich um einen neuen Platz bemüht. Auch die Suche nach einer Ausbildung verlief ergebnislos, so dass er seine Tage im Wesentlichen allein in einer Ein-Zimmer-Wohnung verbrachte.

Kinderpornografie "nur im Konvolut"

Wie es dort aussähe, schilderte ein Polizeibeamter, der mehrfach wegen Hausdurchsuchungen dort war: "Verwahrloste Züge, messiehaft, der regelt gar nichts", so die Erfahrung des Beamten, der regelmäßig fündig wurde, wenn er die Computer oder andere Datenträger des Mannes nach Kinderpornografie durchsuchte: "Ich wette mit Ihnen, wenn ich heute zu ihm fahre, finde ich die gleiche Situation vor."

Von fast 3.000 Bildern hatte die Staatsanwaltschaft einige ausgewertet, die in der Anklage explizit beschrieben sind. Sie zeigen teils erotische Nacktaufnahmen, teils aber auch schweren sexuellen Missbrauch von Kindern im Alter ab etwa fünf Jahren. "Ich konnte das immer nur im Konvolut herunterladen", versuchte der Angeklagte eine Erklärung, die Richter Seidel mit einer Gegenfrage beantwortete: "Warum haben Sie überhaupt so etwas runtergeladen?" Da der Angeklagte um eine Antwort verlegen war, reagierte sein Verteidiger für ihn: "Weil es Fantasien im Zusammenhang damit gab."

Nach Aussage einer Ex-Freundin, die als Zeugin auftrat, soll die Mutter des Angeklagten selbst im therapeutischen Bereich tätig sein. Angesprochen darauf, dass ihr Sohn Sex-Bilder seiner Ex-Freundin ins Internet gestellt habe, habe sie aber nur geantwortet: "Mein Sohn braucht Hilfe." Hilflosigkeit, so der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer, sei ein Phänomen, das im Zusammenhang mit dem Angeklagten immer wieder auftauche. Hilflos seien die Opfer, die sich ausgeliefert fühlten, hilflos seien die Menschen, die versucht hätten, dem Angeklagten zu helfen, hilflos sei auch er selbst.

"Er ist jemand, der nach Hilfe und Führung verlangt. Er schreit quasi: 'Ich möchte ein strukturiertes Leben, nur ich schaffe es nicht alleine'" Der Anwalt sprach sich daher dafür aus, den Angeklagten mit Haft auf Bewährung zu bestrafen: Das könne für ihn eine ernsthafte Warnung sein, denn die Justizvollzugsanstalt kenne er bereits und wolle nicht dorthin zurück. Das Gericht folgte jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft und setzte die einjährige Haftstrafe nicht zur Bewährung aus.

Verwendete Quellen
  • Teilnahme am Gerichtsprozess
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