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Bund darf Aufnahmeprogramme der Länder stoppen


Leipzig
Bund darf Aufnahmeprogramme der Länder stoppen

Von dpa
15.03.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesDie Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der Bund darf Aufnahmeprogramme der Länder für schutzsuchende Flüchtlinge stoppen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig entschieden. Es wies damit eine Klage des Landes Berlin ab. Das Bundesinnenministerium könne die Zustimmung versagen, um negative Auswirkungen auf den Bund selbst oder andere Bundesländer zu verhindern, heißt es in der Begründung. Die Entscheidung ist rechtskräftig (Az.: BVerwG 1 A 1.21).

Das rot-rot-grün regierte Land Berlin wollte im Juni 2020 mit einem eigenen Programm 300 besonders schutzwürdige Flüchtlinge aus griechischen Flüchtlingslagern in der Ägäis aufnehmen. Dazu brauchte es grünes Licht vom Bundesinnenministerium, das damals von Horst Seehofer (CSU) geführt wurde. Dieses hatte die Zustimmung verwehrt, weil keine Bundeseinheitlichkeit gewahrt sei. In der Außenpolitik komme dem Bund die alleinige Zuständigkeit zu.

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts war das in Ordnung. Das Innenministerium sei berechtigt, ein koordiniertes Vorgehen aller oder mehrerer durch das gemeinsame europäische Asylsystem zusammengeschlossenen Mitgliedstaaten durch eine einheitliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zu befördern, heißt es in der Urteilsbegründung. "Es geht hier nicht um eine humanitäre Debatte, sondern um juristische Abgrenzungen", hatte der Vorsitzende des 1. Senats, Uwe Berlit, schon in der Verhandlung betont.

"Wenn alle Bundesländer in dieser Frage mitspielen, ist dies geeignet, die Position der Bundesrepublik zu schwächen", so Berlit. Zudem hätte die Anordnung Berlins zu einer unterschiedlichen Rechtsstellung von Menschen aus demselben griechischen Flüchtlingslager im Bundesgebiet geführt. Die vom Bund Aufgenommenen hatten lediglich eine "Aufenthaltsgestattung zur Durchführung eines ergebnisoffenen Asylverfahrens" erhalten. Das Berliner Programm hätte hingegen sofort zu zunächst auf drei Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnissen geführt.

Das Lager auf Lesbos, in dem vor allem Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak und Afghanistan untergebracht waren, hatte regelmäßig Schlagzeilen gemacht. Es war überfüllt. Immer wieder wurden schlimme Zustände kritisiert. Ein Brand im September 2020 zerstörte es fast vollständig. 12.000 Menschen wurden praktisch über Nacht obdachlos. Kurz darauf lehnte der Bundesrat eine Initiative von Berlin und Thüringen zur Aufnahme von Asylbewerbern durch die Länder ab.

Letztendlich nahm Berlin Ende 2020 über ein Bundesprogramm 189 Flüchtlinge aus überfüllten griechischen Lagern auf, darunter auch 26 unbegleitete Minderjährige. Insgesamt nahm Deutschland mehr als 2750 Frauen, Kinder und Männer von den griechischen Inseln auf.

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