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Nach Verurteilung wegen Körperverletzung: Boateng geht in Revision


"Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen"
Nach Verurteilung: Boateng geht in Revision

Von dpa, asp

Aktualisiert am 17.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Boateng mit seinen Verteidigern im Gericht: Die Anwälte hatten bis zuletzt versucht, den Prozess in München zu verzögern.Vergrößern des BildesBoateng mit seinen Verteidigern im Gericht (Archivbild): Nachdem die Staatsanwaltschaft und Boateng Revision eingelegt hatten, könnte es zu einem weiteren Prozess kommen. (Quelle: SVEN SIMON)
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Nach Verurteilung zur Zahlung von 1,2 Millionen Euro wegen Körperverletzung: Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng will in Revision gehen.

"Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen", hatte Richter Andreas Forstner in der Urteilsbegründung gesagt. Dennoch will der ehemalige Bayern-Star Jérôme Boateng vor das Bayerische Oberste Landesgericht ziehen und weiter gegen das Urteil wegen Körperverletzung ankämpfen.

Das Gericht hatte den 34-Jährigen im Herbst 2022 wegen Attacken auf seine Ex-Freundin in einem gemeinsamen Karibikurlaub zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der Fußballweltmeister von 2014 – anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts aus dem Jahr 2021 – vorbestraft.

Boatengs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch für den 34 Jahre alten Fußballprofi beantragt. Sie gingen davon aus, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe "im Kampf um die Kinder" erfunden und "instrumentalisiert" habe.

Staatsanwaltschaft geht auch in Revision

Im November hatte der Anwalt erklärt, Boateng wolle für eine endgültige Entscheidung, ob er die Rechtsmittel aufrechterhalten wolle, das schriftliche Urteil abwarten, das inzwischen vorliegt. Nach Angaben des Landgerichts München I soll die Frist zur Begründung der Revision an diesem Donnerstag enden.

Auch Boatengs frühere Lebensgefährtin, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, legte Revision ein und hat diese nach Angaben eines Gerichtssprechers auch schon begründet. Die Staatsanwaltschaft hatte im vergangenen Jahr ebenfalls Revision eingelegt.

Das Oberste Bayrische Landesgericht prüft auf Rechtsfehler

Das Bayerische Oberste Landesgericht muss nun darüber entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Rechtsfehler gegeben hat. Weil in diesem Fall auch die Staatsanwaltschaft, die eine härtere Strafe für Boateng gefordert hatte, Rechtsmittel eingelegt hat, käme es dort zu einer weiteren Hauptverhandlung. In der wird es allerdings keine neue Beweisaufnahme geben, weil dabei nur Rechtsfragen erörtert werden.

Erst danach würde das Bayerische Oberste Landesgericht über die Revision entscheiden und könnte das Verfahren – sollte das Urteil aufgehoben werden – an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverweisen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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