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Klimaaktivisten müssen blechen: Polizei stellt Tausende Euro in Rechnung


Polizei München bittet zur Kasse
Klimaaktivisten müssen Tausende Euro für Einsätze zahlen

  • Meike Kreil
Von Meike Kreil

Aktualisiert am 01.03.2023Lesedauer: 3 Min.
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Einsatzkraft löst Klimakleber von der Straße: Dafür hat die Polizei München nun einen Preis angesetzt.Vergrößern des Bildes
Einsatzkraft löst Klima-Kleber von der Straße: Dafür hat die Polizei München nun einen Preis angesetzt. (Quelle: IMAGO/LausitzNews.de/imago-images-bilder)

Klima-Kleber müssen blechen. Die Polizei München nimmt die Aktivisten mit einer "Aufwandsentschädigung" zusätzlich in die Pflicht. Was jetzt auf diese zukommt.

Es ist eine Diskussion, die Klimaaktivisten nicht nur in Bayern mit Interesse verfolgen dürften: Wie sehr können sie für Blockadeaktionen von der Polizei belangt werden? Zusätzlich zur Geldstrafe oder zum Präventivgewahrsam in Bayern. Ein Aktivist aus Nürnberg soll eine Art "Aufwandsentschädigung" zahlen. Was hat es mit der Rechnung auf sich? Die Polizei München klärt auf.

250 Euro soll Jörg Alt zahlen. Der Jesuitenpater aus Nürnberg ist bekannt für seine – oftmals bewusst illegalen – Aktionen. Ähnlich auch am 28. Oktober 2022, als er sich mit Wissenschaftlern und anderen Aktivisten vor den Münchner Stachus klebte und den Verkehr störte. Aus Protest gegen die Kriminalisierung der Aktivisten. Einsatzkräfte mussten ihn von der Straße lösen. Drei Minuten dauerte das.

So steht es in dem Schreiben der Polizei München, das der Nürnberger in seinem Briefkasten vorfand – und das er auf Twitter geteilt hat. Der Theologe hat dafür kein Verständnis, wie er t-online erzählte.

Dazu äußert sich jetzt auch die Polizei München. Sie beruft sich auf die Polizeikostenverordnung. Genauer §1 Nummer 8: Die "Anwendung unmittelbaren Zwangs" sieht eine Gebühr im Rahmen zwischen 36 und 1.500 Euro vor. "Die geforderte Gebühr in Höhe von 250 Euro liegt deutlich im unteren Viertel des gesetzlichen Rahmens", erklärt Polizeihauptkommissar Jakob Siebentritt auf Nachfrage von t-online.

"Unmittelbarer Zwang" wird im Polizeiaufgabengesetz dabei wie folgt definiert: "Die Polizei kann unmittelbaren Zwang anwenden, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen oder keinen Erfolg versprechen oder unzweckmäßig sind." Weiter heißt es in Artikel 75: "Für die Anwendung unmittelbaren Zwangs werden Kosten erhoben."

Wie hoch die Summe am Ende ausfällt, hänge von verschiedenen Faktoren ab. Allen voran, wie viel (Verwaltungs-)Aufwand die Aktion aufseiten der Behörden – im wahrsten Sinne – gekostet habe. Das Lösen von der Straße bringe einigen Arbeitsaufwand mit sich: Es müssen etwa Lösungsmittel bereitgestellt und geschultes Personal herangeschafft werden.

Diskussion um Rechnung der Polizei München an Klima-Kleber

Der Polizeihauptkommissar betont: Die Angelegenheit sei keine Ermessensentscheidung. Die Polizei sei vielmehr dazu verpflichtet, Kosten gegen diejenigen zu erheben, gegen die eine "Anwendung unmittelbaren Zwangs" erforderlich gewesen sei. Festgeschrieben in der Polizeikostenverordnung (PolKV). Die Höhe der Forderung dagegen sei individuell, weil sie nach dem jeweiligen Aufwand berechnet werde.

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Die Frage, wie viele Aktivisten eine solche Rechnung erhalten haben beziehungsweise werden, lässt die Polizei München unbeantwortet. Ebenfalls, wie hoch die Forderungen an sie sind.

Was ist, wenn die Rechnung nicht beglichen wird? Wenn ein Aktivist etwa aus Protest die Zahlung verweigert? Dann komme das Finanzamt ins Spiel, das sei dann nicht länger Sache der Polizei. Dann erwarteten den Zahlungsverweigerer entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen.

Und wie ist das eigentlich bei Fußballspielen oder Großereignissen, fragt Jörg Alt unter seinem Beitrag, die würden ja auch Polizeikräfte binden. Werden da "Fußballclubs, Wiesnwirte, IAA-Veranstalter" auch an den Kosten für den Polizeieinsatz beteiligt? Nein, antwortet die Polizei München darunter. Grundsätzlich seien die Einsätze der bayerischen Polizei kostenfrei. Jedoch gebe es Ausnahmen, die gesetzlich geregelt seien. Bei vorsätzlichem Fehlalarm etwa oder eben "bei Anwendung von unmittelbarem Zwang gegen Einzelpersonen".

Verwendete Quellen
  • Nachfrage bei der Polizei München
  • Nachfrage bei Nürnerger Aktivist
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