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Nürnberg: Bundespolizei verhängt Waffenverbot am Hauptbahnhof


Im Nürnberger Hauptbahnhof
Bundespolizei verhängt vierwöchiges Waffenverbot

Von t-online, SK

30.04.2025 - 19:01 UhrLesedauer: 1 Min.
Polizisten am Nürnberger HauptbahnhofVergrößern des Bildes
Polizisten vor dem Nürnberger Hauptbahnhof (Archivbild): Dieser gilt als Kriminalitätsschwerpunkt. (Quelle: Daniel Karmann/dpa/dpa-bilder)
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Die Bundespolizei erlässt für den Mai ein vorübergehendes Waffenverbot am Nürnberger Hauptbahnhof. Ziel ist es, die Reisenden und Polizeikräfte besser zu schützen.

Im Nürnberger Hauptbahnhof dürfen ab dem 1. Mai keine gefährlichen Gegenstände wie Messer oder Schusswaffen mehr mitgeführt werden. Ein entsprechendes temporäres Verbot für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wurde von der Bundespolizeidirektion München am Mittwoch bekanntgegeben.

Das Waffenverbot betrifft demnach das gesamte Bahnhofsgebäude sowie alle dazugehörigen Bereiche, wie die Personentunnel und Bahnsteige. Mit der Maßnahme soll die Sicherheit der Reisenden erhöht und gewalttätige Übergriffe verhindert werden, heißt es.

Bei Verstößen gegen Waffenverbot drohen Bußgelder

Die Bundespolizei betonte zudem, dass das Tragen von Waffen oft eine trügerische Sicherheit vermittelt und die Eskalation von Konflikten begünstigt. Alternativ empfiehlt sie den Einsatz von Schrillalarmen zur Selbstverteidigung, um unauffällig Hilfe zu alarmieren.

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen können die Gegenstände sichergestellt und mit einem Bußgeld geahndet werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) sein.

Zahl der Messerattacken hat sich verdoppelt

Gewaltdelikte auf Bahnhöfen und Bahnanlagen in Deutschland bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Das betrifft auch den Bahnhof Nürnberg. Wiederholt kommt es bei solchen Straftaten auch zum Einsatz von Messern.

Diese Zahl hat sich nach Angaben der Bundespolizei von Oktober 2024 bis März 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verdoppelt. Daher sei die geplante Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich. Das Waffenverbot gilt vorerst bis zum 31. Mai.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Bundespolizei München vom 30. April 2025
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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