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Nürnberg: YouTuber Klaus-Peter Weber beleidigt Grünen-Politikerin – Geldstrafe


Endgültiges Urteil
YouTuber beleidigt Grünen-Politikerin – Geldstrafe

Von dpa, t-online, mam

Aktualisiert am 09.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Tessa Ganserer, Bundestagsabgeordnete der Grünen (Archivbild): Auch sie wurde von Weber beleidigt.Vergrößern des BildesTessa Ganserer, Bundestagsabgeordnete der Grünen (Archivbild): Auch sie wurde von Weber beleidigt. (Quelle: D. Anoraganingrum/Future Image/imago-images-bilder)
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Der in rechtspopulistischen Kreisen bekannte YouTuber Klaus-Peter Weber ist vom Bayerischen Obersten Landesgericht verurteilt worden. Er hatte in einem Video gegen Abgeordnete der Grünen gehetzt.

In München ist am Mittwoch ein Mann aus Schwarzenbruck, nahe Nürnberg wegen der Beleidigung von Politikerinnen schuldig gesprochen worden. Das teilte das Bayerische Oberste Landesgericht mit.

Der als freier Unternehmer tätige Klaus-Peter Weber betreibt die rechtspopulistische Website "Hallo Meinung" sowie einen YouTube-Kanal mit rund 110.000 Abonnenten. In einem Video, in dem er sich laut dem örtlichen Medium "N-Land" in erster Linie zu europäischer Wirtschaftspolitik und Corona äußert, blendete er ein Foto mit fünf Grünen-Politikern ein.

Im Begleittext verunglimpfte er die abgebildeten Personen mit den Worten: "Das sind die Grünen im bayerischen Landtag. Und ich dachte immer, die Schockbilder auf den Kippenschachteln wären schlimm." Im Video kommentierte er das Bild entsprechend und bezeichnete die abgebildeten Personen unter anderem als "absolute Lachnummern".

Nürnberg: Nur Tessa Ganserer war Mitglied des Bayerischen Landtags

Tatsächlich war zu diesem Zeitpunkt nur eine der abgebildeten Personen Mitglied im Bayerischen Landtag: Die transsexuelle damalige Landtagsabgeordnete und heutige Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer. In einem Interview mit t-online hat Ganserer unter anderem über den Hass, der ihr in den sozialen Medien entgegenschlägt, gesprochen (Mehr dazu lesen Sie hier).

Das Amtsgericht hatte Weber in erster Instanz wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 3.200 Euro verurteilt. Die von der Staatsanwaltschaft angestrengte Berufung beim Landgericht Nürnberg-Fürth führte dann zu einer Geldstrafe in Höhe 24.000 Euro.

Gericht: Meinungsäußerung ist nicht schrankenlos

Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte die Verurteilung wegen Beleidigung in letzter Instanz – jedoch nur in zwei von drei Fällen, weil in einem Fall die beleidigte Person keinen Strafantrag gestellt hatte. Das Landgericht Nürnberg-Fürth muss jetzt das Strafmaß noch einmal neu festsetzen.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei nicht schrankenlos, begründete der Nürnberger Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichtes seine Entscheidung. Die Wertungen des Angeklagten –insbesondere die Vergleiche mit auf Zigarettenschachteln abgebildeten Krebsgeschwüren – seien für die abgebildeten Personen grob ehrverletzend, daran ändere auch der Smiley auf der Bildüberschrift nichts.

Verwendete Quellen
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