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OLG Stuttgart: Friseurin bekommt keine Lockdown-Entschädigung


Entscheidung in Stuttgart
OLG: Friseurin bekommt keine Lockdown-Entschädigung

Von dpa
Aktualisiert am 10.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Schild weist auf die Schließung eines Geschäfts wegen der Corona-Maßnahmen hin (Archivbild): Auch der Friseursalon der Klägerin wurde geschlossen.Vergrößern des BildesEin Schild weist auf die Schließung eines Geschäfts wegen der Corona-Maßnahmen hin (Archivbild): Auch der Friseursalon der Klägerin wurde geschlossen. (Quelle: CHROMORANGE/imago-images-bilder)
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Eine Friseursalon-Betreiberin hatte vor Gericht eine Entschädigung für den

Das OLG bestätigte damit am Mittwoch die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn. Die selbstständige Friseurin aus dem Landkreis Heilbronn hatte 9.000 Euro an Soforthilfen vom Land Baden-Württemberg erhalten, die sie nun zurückzahlen muss. Sie verlangte in der Berufung vom Land eine Entschädigung in Höhe von 8.000 Euro.

Das Gericht argumentierte, die Schließung im Frühjahr 2020 sei verhältnismäßig gewesen, wie es auch das Bundesverfassungsgericht in vergleichbarer Rechtsprechung festgestellt habe. Das OLG schloss sich der Argumentation des Landgerichts an.

Gericht in Stuttgart: Verdienstausfall-Erstattung nur bei Erkrankung oder Quarantäne

Demnach sehe das Infektionsschutzgesetz zwar Entschädigungen vor, wenn durch gesundheitliche Maßnahmen berufliche Existenzen bedroht sind. Die Friseurin hätte daraus aber nur Ansprüche ableiten können, wenn sie ihren Laden wegen einer eigenen Erkrankung oder Quarantäne hätte schließen müssen. Bei von der Politik angeordneten allgemeinen Betriebsschließungen greife das Infektionsschutzgesetz dagegen nicht.

Nach Angaben des Gerichts war es nur das erste in einer Reihe von vergleichbaren Verfahren gegen das Land. Die Friseurin kann Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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