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2. Liga - Dynamo-Anwalt: Eingriff des Video-Assistenten ein Verstoß


2. Liga
Dynamo-Anwalt: Eingriff des Video-Assistenten ein Verstoß

Von dpa
Aktualisiert am 12.02.2020Lesedauer: 1 Min.
Schiedsrichter Michael Bacher erkannte nach Videobeweis das Tor zum 3:3 wieder ab.Vergrößern des BildesSchiedsrichter Michael Bacher erkannte nach Videobeweis das Tor zum 3:3 wieder ab. (Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)
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Dresden (dpa) - Nach dem Einspruch von Dynamo Dresden gegen die Wertung der 2:3-Niederlage gegen Darmstadt 98 hat der Anwalt des sächsischen Fußball-Zweitligisten Stellung bezogen. Christian Quirling sieht bei der Aberkennung des 3:3 eine Fehlerkette.

"Ich vermute einen Regelverstoß des Video-Assistenten durch seinen Eingriff, der sich fortsetzt in einem Regelverstoß des Schiedsrichters, diese unverwertbaren Informationen zu gebrauchen", sagte Quirling der "Sächsischen Zeitung". Laut des Rechtsanwalts hätte der Video-Assistent nicht eingreifen dürfen, da keine strittige Situation vorlag.

Dresden hatte am Montag Einspruch gegen die Wertung eingelegt, weil der Ausgleich von Patrick Schmidt in der 72. Minute nach Videobeweis wegen Abseits aberkannt worden war. Um seine Argumente zu untermauern, wollte Quirling den Funkverkehr zwischen Schiedsrichter Michael Bacher und Videoschiedsrichter Florian Badstübner hören. "Meinen Antrag, mir diese Audio-Aufzeichnung zuzusenden, hat der DFB abgelehnt mit der Begründung, es sei irrelevant, weil im Endeffekt nur der Schiedsrichter entscheide", sagte Quirling. Zu den Erfolgsaussichten meinte der Anwalt, man gehe "nicht mit aussichtslosen Karten in den Prozess".

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