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Matthias Sammer wehrt sich vor Gericht


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Prozess wegen Täuschung
"Scheißfirma nicht gebraucht": Sammer wehrt sich vor Gericht

Von dpa, t-online
07.05.2018Lesedauer: 2 Min.
Sammer mit seinen Anwälten (v. l.) Riedl und Prinz im Münchner Landgericht: "Ich hätte diese Scheißfirma nicht gebraucht."Vergrößern des BildesSammer mit seinen Anwälten (v. l.) Riedl und Prinz im Münchner Landgericht: "Ich hätte diese Scheißfirma nicht gebraucht." (Quelle: Lino Mirgeler/dpa-bilder)
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Haben Matthias Sammer und sein Sohn einen Geschäftspartner arglistig getäuscht? Über diese Frage wurde vor dem Landgericht München verhandelt. Und der Europameister ging gleich in die Offensive.

Im Prozess gegen den früheren Sportvorstand des FC Bayern, Matthias Sammer (50), hat es zunächst keine Einigung gegeben. Ein früherer Geschäftspartner seines Sohnes wirft Sammer arglistige Täuschung im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Spielers vor.

Der Streitfall: Im November 2015 gründete Alderim Ramaj (30) gemeinsam mit Sammers Sohn Marvin eine GmbH, über die beide Spieler vermitteln wollten. Viel Erfolg hatten sie damit nicht. "Diese GmbH war nicht der große Bringer", stellte Richter Martin Scholz fest.

Kläger wollte 350.000 Euro

Ramaj hatte im vergangenen Jahr seinen Anteil an der Firma an Matthias Sammer verkauft. Nur vier Tage nach der Abwicklung vermittelte Sammer senior über die Firma den Transfer von Felix Uduokhai von 1860 München zum VfL Wolfsburg. Kolportierte Ablösesumme: eine Million Euro.

Der bevorstehende Deal sei ihm verschwiegen worden, um die Provision alleine zu bekommen, betont Ramaj und ficht den Abtretungsvertrag an. Es geht um einen Streitwert von 64.750 Euro, wie Richter Scholz sagte. Der Kläger Alderim Ramaj (30) hatte seinen finanziellen Schaden ursprünglich sogar auf 350.000 Euro geschätzt.

Richter fordert außergerichtliche Einigung

Matthias Sammer wehrte sich mit deutlichen Worten dagegen: "Ich hätte die Scheißfirma null Komma null gebraucht. Ihr habt euch das alles viel zu einfach vorgestellt", rief er dem Kläger entgegen.

Nach der ersten Verhandlung am Montag vor dem Landgericht München I ist für den 6. Juli ein weiterer Termin angesetzt. Bis dahin könnten sich Kläger und Beklagter außergerichtlich einigen. "Das brüllt nach einer Einigung", hatte Richter Scholz gesagt, ehe er die Verhandlung zur Beratung beider Parteien für rund 20 Minuten unterbrach. Diese endete jedoch ohne Ergebnis.

Verwendete Quellen
  • dpa
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