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Anordnung - Landratsamt: Angehörige müssen Bayern-Camp verlassen


Anordnung
Landratsamt: Angehörige müssen Bayern-Camp verlassen

Von dpa
Aktualisiert am 14.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Angehörige der Bayern-Profis müssen das Trainingslager des deutschen Meisters in Grassau wieder verlassen.Vergrößern des BildesAngehörige der Bayern-Profis müssen das Trainingslager des deutschen Meisters in Grassau wieder verlassen. (Quelle: picture alliance / Sophia Kembowski/dpa./dpa)
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Grassau (dpa) - Frauen, Partnerinnen und Kinder der Bayern-Profis müssen das Trainingslager des deutschen Fußball-Meisters wieder verlassen. Eine entsprechende Anordnung des zuständigen Landratsamtes Traunstein liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Zuvor hatten "tz" und "Münchner Merkur" sowie "Bild" darüber berichtet. Vom FC Bayern München war dazu zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Der alte und neue Meister tritt am Samstag (15.30 Uhr/Sky) zum vorletzten Bundesligaspiel dieser Saison beim SC Freiburg an.

Das Landratsamt stellte gegenüber Verein und Hotelbetreiber klar, dass alle Personen, die nicht zwingend zur Durchführung des Trainingsbetriebs notwendig seien, das Hotel noch am Freitag verlassen müssten. Angebote, die nicht der Übernachtung, Verpflegung oder dem Trainingsbetrieb der Berufssportler dienten, seien einzustellen. Sollten bei der angekündigten Prüfung Verstöße festgestellt werden, würden diese konsequent geahndet. "So gerne wir den FC Bayern bei uns zu Gast haben - klar ist: Regeln gelten für alle gleich", hieß es in dem Schreiben.

Nachdem sich einige Spielerfrauen sowie die Fußball-Profis und der Betreuerstab den Anforderungen des Hygienekonzepts mit Corona-Tests und häuslicher Quarantäne unterzogen hatten, durften sie zunächst zu ihren Männern in das Mannschaftshotel ziehen. Diese Möglichkeit nahm nach dpa-Informationen vom Donnerstag eine Handvoll Frauen wahr, sehr wenige kleine Kinder waren auch dabei. Zuerst hatte die "Bild" darüber berichtet. Die Deutsche Fußball Liga sieht in dem Bayern-Trainingslager keinen Verstoß gegen das Hygienekonzept, dem auch die Angehörigen der Spieler unterlagen.

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