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BGH-Urteil gefallen: Fußballvereine müssen für Fan-Fehlverhalten haften


Entscheidung des Bundesgerichtshof
Fußballvereine müssen für Fan-Fehlverhalten haften

Von t-online, dpa
04.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Klubs müssen weiterhin für Aktionen ihrer Fans haften, das hat das BGH am Donnerstag beschlossen.Vergrößern des BildesDer Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Klubs müssen weiterhin für Aktionen ihrer Fans haften, das hat das BGH am Donnerstag beschlossen. (Quelle: Nicolaj Zownir/imago-images-bilder)
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Drei Spiele des FC Carl Zeiss Jena, in denen im Jahr 2018 Pyrotechnik von Fans abgebrannt wurde, standen im Fokus. Der Verein sollte 25.000 Euro zahlen, klagte jedoch dagegen – erfolglos.

Der DFB darf Vereine weiterhin wegen des Verhaltens ihrer Anhänger und Zuschauer mit Geldstrafen belegen. Durch die Praxis würden keine elementaren Grundsätze der Rechtsordnung verletzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag.

Die Strafen seien als reine Präventivmaßnahme zu bewerten, dies sei auch ohne Verschulden der Vereine zulässig. Geklagt hatte der Regionalligist FC Carl Zeiss Jena, der die Frage grundsätzlich klären lassen wollte – und nun auch in letzter Instanz unterlag.

Bei drei Partien des FC Carl Zeiss Jena im Jahr 2018 haben Fans Pyrotechnik abgebrannt und Gegenstände auf das Feld geworfen. Das DFB-Sportgericht verurteilte den Klub und legte eine Geldstrafe von knapp 25.000 Euro fest. Dagegen klagte der Verein vor dem DFB-Bundesgericht und vor dem Ständigen Schiedsgericht erfolglos. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätige den Schiedsspruch. Dann zog Carl Zeiss Jena vor den Bundesgerichtshof (BGH) – ohne Erfolg, wie am Donnerstagvormittag entschieden wurde.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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