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Impfpass-Skandal: Urteil gegen Ex-Werder-Trainer Markus Anfang rechtskräftig


Ex-Werder-Trainer ohne Einspruch
Urteil gegen Anfang nach Impfpass-Skandal rechtskräftig

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 18.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Markus Anfang: Der frühere Trainer von Werder Bremen hat seine Strafe wegen des gefälschten Impfpasses akzeptiert.Vergrößern des BildesMarkus Anfang: Der frühere Trainer von Werder Bremen hat seine Strafe wegen des gefälschten Impfpasses akzeptiert. (Quelle: Nordphoto/imago-images-bilder)
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Er hat sich nicht gewehrt, somit ist das Urteil gegen Markus Anfang rechtskräftig. Der frühere Bremen-Coach machte Ende vergangenen Jahres wegen der Nutzung eines gefälschten Impfpasses auf sich aufmerksam.

Ex-Werder-Trainer Markus Anfang hat sich gegen das Urteil wegen der Nutzung eines gefälschten Impfausweises (mehr dazu lesen Sie hier) nicht gewehrt. "Hier ist kein Einspruch eingegangen, damit ist der Strafbefehl rechtskräftig geworden", sagte eine Sprecherin des Bremer Amtsgerichts auf dpa-Nachfrage am Freitag. Bis Mittwochabend hätte der 47-Jährige die Möglichkeit zum Einspruch gehabt.

Anfang am Samstag im Sportstudio

Der frühere Werder-Trainer muss wegen des Vergehens eine Geldstrafe von insgesamt 36.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Bremen hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 400 Euro gegen den 47-Jährigen erlassen. Auch gegen Anfangs Co-Trainer Florian Junge wurde ein Strafbefehl erlassen. Details dazu nannte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht.

Anfang wird am Samstagabend (23.00 Uhr) im ZDF-"Sportstudio" auftreten. Der Trainer werde sich dort erstmals zum Skandal um seinen Impfausweis äußern, teilte der TV-Sender am Freitag mit.

Das Bremer Gesundheitsamt hatte am 20. November Ermittlungen gegen Anfang und Junge wegen der Nutzung gefälschter Impfpässe eingeleitet. Zwei Tage später traten beide beim Zweitligisten Werder Bremen von ihren Posten zurück. Bereits im Januar wurde Anfang vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes rückwirkend ab dem 20. November für ein Jahr gesperrt und zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt. Diese Sperre wird ab dem 10. Juni bis Mitte 2023 zur Bewährung ausgesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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