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Gérard Depardieu: Französisches Gericht verbietet Konzert auf Rügen


Nur einen Tag vorher
Gericht verbietet Konzert von Gérard Depardieu auf Rügen

Von t-online, rix

02.05.2025 - 18:08 UhrLesedauer: 2 Min.
Gérard Depardieu: Der Schauspieler verpasste den Prozessauftakt.Vergrößern des Bildes
Gérard Depardieu: Der Schauspieler wird nicht auf Rügen auftreten. (Quelle: Thierry Roge / dpa)
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Der französische Weltstar sollte am 2. Mai vor ausverkauftem Haus auftreten. Doch statt Chanson-Klängen gab es für die Fans nur eine bittere Nachricht und ein leeres Theater.

"Depardieu singt Chansons der legendären Barbara", heißt es auf der Webseite des Theaters Vorpommern. Doch seit dem 1. Mai befindet sich über dem Titel ein Hinweis: "Entfällt ersatzlos!" Einen Tag vor dem Konzert von Gérard Depardieu wurde der Auftritt des französischen Schauspielers gestrichen. Der 75-Jährige hat sein für den 2. Mai 2025 geplantes Konzert im Theater Vorpommern auf Rügen kurzfristig absagen müssen.

Der Grund für diese Entscheidung: Ein französisches Gericht hat dem Weltstar die Ausreise untersagt. Hintergrund ist ein laufendes Gerichtsverfahren gegen den Schauspieler wegen Vorwürfen der sexuellen Belästigung. Bis zur Urteilsverkündung, die für den 13. Mai erwartet wird, darf Depardieu Frankreich nicht verlassen. Dies teilte die Agentur, die den Auftritt vermittelte, dem Theaterleiter in Putbus am 1. Mai mit.

179 Euro für eine Karte

Die Enttäuschung bei den Fans dürfte groß sein. Wie die "Ostsee-Zeitung" berichtet, war die Vorstellung, bei der Depardieu Lieder der französischen Chansonnière Barbara singen wollte, ausverkauft. Mit einem Ticketpreis von 179 Euro sollen es die teuersten Eintrittskarten gewesen sein, die das kleine Theater jemals verkauft hat. Einen Ersatztermin wird es nicht geben. Alle Kunden bekommen ihr Geld erstattet.

Depardieu ist wegen sexueller Übergriffe auf zwei Frauen, eine Dekorateurin und eine Regieassistentin, bei Dreharbeiten in einer Pariser Wohnung 2021 angeklagt. Beide schilderten vor Gericht, dass der Schauspieler sie an Po und Busen begrapscht habe. Der 75-Jährige räumte den Gebrauch vulgärer Sprache ein, wies aber die Vorwürfe sexueller Übergriffe zurück. Dass er die Dekorateurin an der Hüfte berührt habe, sei nicht sexuell gemeint gewesen.

Verwendete Quellen
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