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Fall Luke Mockridge: Verfahrenseinstellung war gerechtfertigt | Anwalt erklärt


"Falsch verdächtigt"
Fall Mockridge: Anwalt erkennt Widersprüche in Aussagen

Von t-online, CKo

29.07.2023Lesedauer: 3 Min.
Luke Mockridge: Sein Fall ging durch alle Medien.Vergrößern des BildesLuke Mockridge: Sein Fall ging durch alle Medien. (Quelle: André Havergo via www.imago-images.de)
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Dass es im Fall Luke Mockridge und Ines Anioli nie zum Prozess kam, sorgte für viel Unverständnis. Jetzt dröselt ein bekannter Anwalt die Entscheidung auf.

Der Fall Luke Mockridge und Ines Anioli hat vor ein paar Jahren für einen riesigen öffentlichen Rummel – und Aufschrei gesorgt. Die Journalistin zeigt ihren einstigen Lebensgefährten ein paar Monate nach ihrer Trennung im Frühjahr 2019 an. Es geht um Vorwürfe der Körperverletzung, des sexuellen Übergriffs und der Vergewaltigung. Der Comedian dementiert die Anschuldigungen. Die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf, doch Ende 2020 steht fest: Es wird zu keiner Anklage kommen, das Verfahren ist eingestellt. Auch ein darauffolgendes Beschwerdeverfahren vonseiten Aniolis bleibt erfolglos.

Diese Entscheidung spaltet. Bei vielen Menschen sorgt sie für Unverständnis, in den sozialen Netzwerken wird Gerechtigkeit gefordert. Auch der Anwalt Dr. Alexander Stevens fragt sich damals, ob die Verfahrenseinstellung gerechtfertigt ist. Zumal Strafverfahren wegen des Vorwurfs eines Sexualdelikts nicht "leichtfertig oder vorschnell" eingestellt werden, schreibt er in seinem neuen Buch "Falsch verdächtigt". "Im Gegenteil wird mittlerweile selbst bei ernstlichen Zweifeln an der Schuld des Tatverdächtigen dennoch regelmäßig Anklage erhoben", so Stevens.

Der Strafverteidiger bekommt schließlich Akteneinsicht und studiert die Aussagen beider Parteien. Am Ende kommt er zu dem Ergebnis: Ja, die Einstellung ist gerechtfertigt. Und das sind seine Argumente.

Diese Details machen Stevens stutzig

Bei dem Fall Mockridge/Anioli geht es um einen Vorfall am 18. März 2019. Laut Anioli soll es zu einem Übergriff gekommen sein, Mockridge seinerseits schildert die Ereignisse ganz anders. Auch über die Zeit nach dem vermeintlichen Sexualdelikt gibt es unterschiedliche Versionen. Anioli spricht von "weiteren wenigen Treffen", Mockridge erzählt von intensiven Tagen, die sie glücklich miteinander verbracht hätten, spricht von "Verliebtsein".

Erstmal nicht weiter ungewöhnlich, schließlich könnte Mockridge einfach versuchen, seine Unschuld zu beweisen. Doch ein Detail habe Stevens stutzig gemacht: "Gegen Lukes Darstellung der Ereignisse in der Zeit nach dem mutmaßlichen Tatgeschehen wurden weder seitens Aniolis noch ihrer Anwältin Einwände erhoben, wenngleich hierzu umfassend Gelegenheit bestanden hätte." Mockridges Schilderungen hingegen werden von WhatsApp-Nachrichten gestützt, die Anioli ihm damals schickt.

Aus Grenzüberschreitung wird eine Vergewaltigung

Die Ermittlungen schließen darüber hinaus eine Podcast-Folge vom April 2019 ein, in der Anioli über die "toxische Beziehung" zu Mockridge spricht – ohne jedoch seinen Namen zu nennen. Auch da dreht es sich um die vermeintliche Tatnacht, doch das Kerngeschehen unterscheidet sich von ihren Aussagen bei der Strafanzeige.

Anioli schildert, dass sie erst durch Gespräche mit Freunden gemerkt habe, dass das Vorgefallene nicht okay gewesen sei. "Wenn Frau Anioli selbst sich erst im Nachhinein, nach Gesprächen mit Freunden, sicher war, es habe sich um einen körperlichen und sexuellen Übergriff gehandelt – wie soll sich dann die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht sicher sein, wie sich die Nuancen der Situation für einen neutralen objektiven Beobachter dargestellt hätten? […] Hätte Luke Mockridge einen möglicherweise entgegenstehenden Willen überhaupt erkennen können?", fragt Stevens in seinem Buch.

Gerade die erste Schilderung der vermeintlichen Tat sei in so einem Fall die wichtigste, weiß Stevens. "Da ist die Erinnerung noch frisch und einigermaßen unverfälscht. Aniolis eigener Podcats war also ein entscheidender Grund für das Scheitern ihrer späteren Strafanzeige wegen Vergewaltigung."

Anioli hätte weiterkämpfen können

Bekanntlich legt Anioli nach Verfahrenseinstellung Beschwerde ein, auch diese bleibt erfolglos. In den Medien zeigt sie sich anschließend enttäuscht. Es wird berichtet, dass sie am Ende des juristischen Weges angelegt sei. Doch das stimmt nicht, sagt Stevens. Nach ihrer zurückgewiesenen Beschwerde habe sie einfach aufgegeben. Auch habe sie nicht dazu beigetragen, dass sich die Beweissituation verbessere. Sie habe eine Bild-Ton-Aufzeichnung bei ihrer Zeugenaussage verweigert, ebenso eine aussagepsychologische Begutachtung ausgeschlagen. Beides seien laut des Experten "ganz normale Vorgänge in Sexualstrafverfahren".

Die Staatsanwaltschaft sei aber im Zuge der Ungereimtheiten nicht davon ausgegangen, dass Anioli eine bewusste Falschanzeige getätigt habe. Viel mehr habe sie den Vorfall "nachträglich durch auto- und fremdsuggestive Prozesse innerlich anders bewertet" und sei "bei Anzeigeerstattung tatsächlich auch von einer Vergewaltigung überzeugt" gewesen.

t-online hat bei Luke Mockridge und Ines Anioli aufgrund von Alexander Stevens' Einschätzung angefragt, bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels allerdings keine Rückmeldung erhalten. Zuvor sagte Mockridge RTL: "Es haben sich so viele Menschen zu dem Thema geäußert und jetzt zur Abwechslung mal jemand, der davon Ahnung hat. Dass ein Jurist da berechtigte Fragen hat, war mir klar, aber die sollten sie nicht mir stellen."

Verwendete Quellen
  • rtl.de: "Anwalt erklärt, warum Ines Aniolis Klage gegen Luke Mockridge wirklich abgelehnt wurde"
  • Anfragen von t-online
  • Stevens, Alexander: "Falsch verdächtigt", Piper, 2023
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