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Thomas Anders darf nicht mehr über Nora lästern - Gericht bestätigt Urteil über Verbot von Aussagen


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Thomas Anders: Gericht bestätigt Verbot von Aussagen über Nora

dapd, dapd

Aktualisiert am 16.03.2012Lesedauer: 2 Min.
Thomas Anders: Gericht bestätigt Verbot von Aussagen über NoraVergrößern des BildesThomas Anders: Gericht bestätigt Verbot von Aussagen über Nora (Quelle: imago/dapd)
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Seine Biografie könnte Thomas Anders teuer zu stehen kommen. Mehr als eine Million Euro fordert seine Ex-Frau Nora Balling für die Veröffentlichungen über sie in dem Buch "100 Prozent Anders". Das Landgericht Koblenz entschied am Freitag in einem Eilverfahren, dass Anders sich nicht weiter öffentlich über seine frühere Gattin äußern darf. Jetzt geht der Rosenkrieg des einstigen Glamour-Paares voraussichtlich erst richtig los.

"Uns wurde umfassend und ausführlich recht gegeben", sagte Ballings Anwalt Bernd Schneider nach der Gerichtsentscheidung. Es sei ein eindeutiges Signal, dass seine Mandantin auch den nächsten Prozess gewinnen werde. "Wir haben Zahlungsklage eingereicht, weil Herr Anders gegen seine eigene Scheidungsvereinbarung verstoßen hat." Wenn es zu keinem Vergleich zwischen Anders und seiner Ex-Frau kommt, wird auch darüber demnächst vor dem Landgericht verhandelt.

Anders will gegen Urteil vorgehen

Der Anwalt von Thomas Anders bewertet das naturgemäß nicht so: "Das Urteil hat uns nicht überrascht, da das Gericht sich von Anfang an auf die Seite der Klägerin gestellt hat", sagte Christian Schertz. Das Urteil sei falsch, weil es verkenne, dass Balling sich selbst in der Vergangenheit mehrfach in den Medien über ihr Privatleben geäußert habe. "Wir werden Rechtsmittel einlegen und notfalls durch alle Instanzen gehen", kündigte Schertz im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dapd an. Die bevorstehende Zahlungsklage über mehr als eine Million Euro bezeichnete Schertz als "absurd". "Wir werden dagegenhalten", kündigte der Anwalt an.

Grundlage der Klage ist eine Vereinbarung, auf die Anders nach 14 Ehejahren bestanden haben soll. Darin ist festgelegt, dass sich beide nach ihrer Scheidung 1999 nicht mehr öffentlich über "persönliche Eigenschaften" des anderen äußern dürfen, sonst werde eine Strafe von 200.000 Mark fällig. Dennoch hatte Anders in seiner Biografie seiner Ex-Frau unter anderem Verschwendungs- und Luxussucht vorgeworfen. 19 Verstöße gegen die Vereinbarung hat die Klägerin in dem Buch entdeckt. Für zehn Äußerungen fordert sie nun jeweils die vertraglich vereinbarte Strafe von heute etwa 100.000 Euro.

Bereits im November hatte das Koblenzer Gericht dem ehemaligen Modern-Talking-Sänger einen Maulkorb verpasst und alle öffentlichen Äußerungen über seine Ex-Frau untersagt. Daraufhin ließ er die Passagen über Balling in seinen Lesungen aus. "Sie müssen jetzt auch aus dem Buch entfernt werden", fordert Ballings Anwalt Schneider. "Ob er sie schwärzt oder herausreißt, ist mir egal." Das Hörbuch steht hingegen nicht in der Kritik der Ex-Frau. Dort taucht ihr Name, im Gegensatz zum Buch, nicht mehr im Untertitel auf. "Auch sonst wird sie mit keinem Wort erwähnt", erklärt Schneider.

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