Im Rechtsstreit von Karl Dall wegen der angeblichen Vergewaltigung einer Schweizer Journalistin will die Zürcher Staatsanwaltschaft auf eine Berufung gegen den Freispruch des 74-jährigen verzichten. Allerdings hält die Klägerin an ihrem Berufungsantrag fest, wie die Zeitung "Blick" unter Berufung auf ihren Anwalt berichtete.
Karl Dall bei Markus Lanz
"Schlimmster Eingriff in meine Persönlichkeit"
Trotz Freispruch hat der Vergewaltigungs-Prozess den 74-Jährigen hart getroffen. Video
Ein Sprecher des Zürcher Obergerichts hatte zuvor gesagt, dass "die Privatklägerin ihre Berufungserklärung eingereicht und einen Schuldspruch beantragt hat". Einen Verhandlungstermin hat das Gericht noch nicht bestimmt.
In der Talkshow von Markus Lanz erzählte Karl Dall am Donnerstagabend was dieser Prozess für ihn bedeutete und wie es ihm nun geht.
"Das Urteil hat überzeugt"
Die Zürcher Staatsanwaltschaft erklärte zur Begründung ihres Verzichts, sie habe inzwischen die ausführliche Begründung des Freispruchs von Dall studiert. "Das Urteil hat überzeugt", sagte Staatsanwalt Edwin Lüscher der Schweizer Nachrichtenagentur sda.
- Klägerin hat Berufung eingelegt: Karl Dall muss erneut vor Gericht erscheinen: Klägerin hat Berufung eingelegt
- Karl Dall: Freispruch für den Entertainer im Vergewaltigungs-Prozess
Das Bezirksgericht hatte am 9. Dezember 2014 erklärt, es lägen keine Beweise für die Behauptung der Journalistin vor, Dall habe sie im September 2013 in einem Zürcher Hotel zum Sex gezwungen. Das Gericht sprach dem Entertainer, der stets seine Unschuld beteuert hatte, eine Entschädigung von 10.000 Franken zu (9610 Euro).