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Nach Justizpanne: Robert Geiss will Spanien verklagen


Nach Justizpanne: Robert Geiss will Spanien verklagen

Von dpa, t-online, jdo

15.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Robert Geiss: Der TV-Star wurde in Madrid festgenommen.Vergrâßern des BildesRobert Geiss: Der TV-Star wurde in Madrid festgenommen. (Quelle: IMAGO / Future Image)
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Aufgrund eines Computerfehlers wurde der TV-Star in Madrid festgenommen und musste eine Nacht in Untersuchungshaft verbringen. Nun will Robert Geiss prΓΌfen, wie er gegen das Land Spanien vorgehen kann.

Eigentlich wollte die TV-Familie "Die Geissens" nur von Dreharbeiten in der Dominikanischen Republik zurΓΌck in ihre Heimat Monaco fliegen. Doch der Zwischenstopp in Madrid endete fΓΌr Robert Geiss im spanischen GefΓ€ngnis. Der MillionΓ€r wurde von drei Polizisten aus dem Flugzeug geholt und abgefΓΌhrt. Der Grund: Ein Fall aus dem Jahr 1999.

Den BehΓΆrden lag ein Haftbefehl vor, weil Robert Geiss damals, also vor ΓΌber 21 Jahren, als geladener Zeuge nicht zu einem Gerichtsverfahren erschienen war. Der Vorwurf war lΓ€ngst verjΓ€hrt, aber nie aus dem Computer gelΓΆscht worden. Bei der Einreise in Spanien wurde dann der BehΓΆrdenvorgang ausgelΓΆst, der TV-Star verhaftet und ins GefΓ€ngnis gebracht.

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Eine Justizpanne, für die Robert Geiss 30 Stunden lang in Untersuchungshaft saß. "Unter menschenunwürdigen Bedingungen", wie er nach seiner Freilassung klagte. "Der Knast war der absolute Horror. Eine Katastrophe", schilderte er im Interview mit RTL. Er habe mit 28 weiteren HÀftlingen in einer winzigen Zelle ohne Bett ausharren müssen, weder Wasser noch Essen bekommen.

Er wolle das nicht einfach so hinnehmen und gegen die Behandlung durch die BehΓΆrden vorgehen, hatte der MillionΓ€r gedroht. Nun hat er tatsΓ€chlich rechtliche Schritte eingeleitet. "Die RechtsanwΓ€lte der Familie in Deutschland und Spanien prΓΌfen derzeit, ob es mΓΆglich ist, das Land Spanien wegen Amtshaftung (Freiheitsberaubung) zu verklagen", teilte sein Management in KΓΆln am Montag mit. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen.

Verwendete Quellen
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