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Demenzkommentar: Indira Weis gewinnt bizarres "Shitstorm"-Verfahren


Wegen Demenzkommentar
Indira Weis gewinnt bizarres "Shitstorm"-Verfahren

Von t-online, sow

Aktualisiert am 27.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Indira Weis: Sie hat ein Gerichtsverfahren gewonnen, in dem es um einen ihrer Social-Media-Kommentare ging.Vergrößern des BildesIndira Weis: Sie hat ein Gerichtsverfahren gewonnen, in dem es um einen ihrer Social-Media-Kommentare ging. (Quelle: IMAGO / Tinkeres)
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In Frankfurt hat heute das Oberlandesgericht über einen Kommentar von Ex-Bro'Sis-Sängerin Indira Weis entschieden. Medienberichte hatten ihr einen Shitstorm angedichtet – und die Musikerin setzte sich zur Wehr.

Bizarre Gerichtsverhandlung in Frankfurt am Main: Weil Indira Weis auf Instagram ein Video ihres ehemaligen Bandkollegen Giovanni Zarella mit den Worten "Kennst du die Choreo noch ganz? Krieg die nicht mehr zusammen!!! Mann mann mann, Demenz" kommentierte und es daran vereinzelt Kritik gab, beschäftigte sich ein Gericht mit dem Fall.

Das entschied nun: Zwei negative Äußerungen als Reaktion auf einen Eintrag in einem sozialen Netzwerk sind noch kein Shitstorm. So gab es das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main laut Mitteilung vom Donnerstag bekannt. Indira Weis hatte gegen den "Shitstorm"-Bericht einer Onlineredakteurin Beschwerde eingelegt. Nun hat das OLG in ihrem Sinne entschieden.

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Der Bericht eines Onlineportals schrieb von einem "riesigen Shitstorm", obwohl Indira Weiß wegen des Demenzkommentars letztlich zwei negative Bemerkungen geerntet habe. Weil die ehemalige Dschungelcamp-Kandidatin das so nicht stehen lassen wollte, legte sie Beschwerde gegen die Shitstorm-Vorwürfe ein und forderte Unterlassung.

Leser verstehen unter einem Shitstorm ein ganz anderes Ausmaß

Laut dem Gericht sei die Äußerung von Indira Weis zwar unbedacht gewesen, aber die Unterstellung eines Shitstorms beurteilte es als "unwahr". Die Internetseite darf nicht mehr von einem "riesigen Shitstorm" schreiben. Ein durchschnittlicher Leser erwarte einen Sturm der Entrüstung – wenige negative Reaktionen seien hierfür nicht ausreichend.

Es gebe zwar die Kritik eines Internetnutzers sowie einen kritischen Bericht samt Kommentar. Doch "darin erschöpfen sich indes die negativen Reaktionen", schrieb das Gericht und erklärte, dass "abgesehen von einem weinenden und zwei erstaunten Smileys, deren Konnotation allerdings nicht zweifelsfrei zugeordnet werden könne", keine breite Kritik an der Sängerin erkennbar wurde. Der Leser verstehe unter einem Shitstorm ein ganz anderes Ausmaß. Indira Weis hat sich auf Anfrage von t-online bislang noch nicht zu der Entscheidung des Gerichts geäußert.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • OLG Frankfurt:
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