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Ernst August von Hannover fechtet sein Urteil an


Nach Ausrastern im Rausch
Jetzt kämpft Ernst August von Hannover gegen sein Urteil

Von dpa, t-online, sow

26.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Ernst August von Hannover: Der Welfenprinz kam mit Mund-Nasen-Schutz am Landesgericht zum Prozesses gegen ihn.Vergrößern des BildesErnst August von Hannover: Der Welfenprinz kam mit Mund-Nasen-Schutz am Landesgericht zum Prozesses gegen ihn. (Quelle: Fotokerschi.At/Werner Kerschbaum/APA/dpa-bilder)
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Der Welfenprinz zieht den Justiz-Joker: Ernst August von Hannover wird gegen sein Urteil Berufung einlegen. Dies bestätigte das zuständige Gericht am Freitag.

Ernst August von Hannover bekämpft seine Verurteilung vor einem österreichischen Gericht. Der Welfenprinz habe Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe angemeldet, teilte das Landgericht Wels am Freitag mit. Am Dienstag war er zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht erteilte ihm zudem die Weisung, sein Anwesen in Oberösterreich zu meiden. Ein obdachloser Welfenprinz? Zuletzt kam er bei seinem Freund, dem Baron Ernst Gecmen-Waldeck, im Schloss Sighartstein unter.

Hintergrund seiner Verurteilung waren die Ausraster von Ernst August im Sommer vergangenen Jahres. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 67-Jährige im Zustand voller Berauschung unter anderem Polizisten attackiert und ein auf seinem Anwesen tätiges Verwalter-Ehepaar massiv bedroht hat.

Seinen Waffenschein will Ernst August auch zurück

Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von der Staatsanwaltschaft ist noch keine Erklärung zum Urteil bei Gericht eingegangen. Nun zieht der Skandalprinz den Joker – und will sich über den Weg der Berufung aus dem Urteil lösen. Der Urenkel des letzten deutschen Kaisers legte nach Angaben des Gerichts Beschwerde auch gegen andere Auflagen ein, die ihm erteilt wurden. Das Gericht hatte ihm unter anderem aufgetragen, keinen Kontakt zu den Verwaltern aufzunehmen, keinen Alkohol zu trinken und sich in Psychotherapie zu begeben.

Außerdem hatte Ernst August bereits vor Prozessbeginn vor dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich Beschwerde eingereicht. Er wolle seinen Waffenschein zurück, den ihm die Bezirkshauptmannschaft Gmunden in Österreich nach den Vorfällen im vergangenen Jahr vorläufig entzogen hatte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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