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Zulassung von E-Bikes bis 50 km/h: So sind Sie legal unterwegs


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Zulassung von E-Bikes bis 50 km/h: Das sollten Sie beachten

t-online, Hannah Tolk

Aktualisiert am 23.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Zulassung von E-Bikes bis 50 km/h: Getunte E-Bikes dürfen nur auf Privatgrundstück gefahren werden.
Zulassung von E-Bikes bis 50 km/h: Derart getunte E-Bikes dürfen Sie nicht überall fahren. (Quelle: AndreyPopov/Getty Images)
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Mit einigen E-Bikes können Sie sogar 50 km/h oder schneller fahren. Welche Regeln dann für Sie gelten, erfahren Sie hier.

Den gesetzlichen Vorgaben zufolge sind E-Bikes, die die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h überschreiten, nicht zum Straßenverkehr zugelassen. Wir geben Ihnen eine Übersicht darüber, welche Vorschriften dabei wichtig sind und welche legalen Möglichkeiten es gibt.


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Vorgaben für E-Bikes mit 50 km/h: Wo sind sie erlaubt?

Mit einem E-Bike am Straßenverkehr teilzunehmen, dessen Geschwindigkeit 45 km/h übersteigt, ist in Deutschland nicht erlaubt. Es ist Ihnen allerdings bisher nicht verboten, Ihr Rad so umzurüsten, dass es schneller als 45 km/h fahren kann.

Auf öffentlichem Gelände, worunter zum Beispiel auch der allgemeine Straßenverkehr und die meisten Feldwege zählen, ist ein solches Fahrzeug jedoch unzulässig - auch wenn Sie ein Versicherungskennzeichen haben: Das gilt nur für Bikes bis 45 km/h Geschwindigkeit, Tuning ist nicht erlaubt.

Je nach Fall wird ein Verstoß dagegen mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet. Daher dürfen Sie mit einem solchen Fahrrad nur auf Privatgrundstücken fahren, eine Zulassung bekommen Sie nicht.

Zulassungspflicht ab 25 km/h

Grundsätzlich lassen sich E-Bikes und Pedelecs bei den Elektrorädern unterscheiden. Pedelecs haben den Motor als Unterstützung zur eigenen Tretleistung, während "richtige" E-Bikes nur durch die Leistung des Motors und ganz ohne Muskelkraft fahren.

Diese "richtigen" E-Bikes müssen in jedem Fall mit einem Versicherungskennzeichen zugelassen werden. Unter den Pedelecs sind nur die Modelle zulassungsfrei, die bis zu 25 Kilometer pro Stunde zurücklegen.

Notwendigkeit von Führerschein und Versicherungskennzeichen

Ein Versicherungskennzeichen ist bei einigen Fahrzeugen eine zwingende Voraussetzung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Dieses benötigen E-Bikes in drei Fällen:

  • Sie fahren ein Pedelec, das maximal 45 km/h schnell wird, ein sogenanntes S-Pedelec. Diese Zweiräder gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge und dürfen nur von Personen gefahren werden, die eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzen. Es gilt eine Helmpflicht.
  • Sie fahren ein E-Bike, das bis zu 25 km/h erreicht, ohne dass Sie in die Pedale treten. Hierbei handelt es sich laut dem Gesetzgeber um ein "Leichtkraftrad" oder "Leichtmofa". Um es zu fahren, benötigen Sie ebenfalls den Führerschein der Klasse AM. Auch hier müssen Sie einen Helm tragen.
  • Sie fahren ein E-Bike, welches ohne Tretleistung bis zu 45 km/h schafft. Auch in diesem Fall brauchen Sie ein Versicherungskennzeichen, einen Helm und einen Führerschein der Klasse AM. Diese E-Bikes sind einem Kleinkraftrad gleichgestellt.
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Verwendete Quellen
  • ADAC: "Tuning von E-Bikes: Ist das erlaubt?" (Stand: 16.03.2022)
  • bussgeld-info.de: "E-Bike: Alle Infos rund ums Elektrofahrrad" (Stand: 31.01.2023)
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