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Mercedes S-Klasse: Daimler muss irreführende Werbung korrigieren


Spritverbrauch
Mercedes muss S-Klasse-Werbung korrigieren

auto-reporter-net, dpa

Aktualisiert am 26.08.2013Lesedauer: 2 Min.
Mercedes: Irreführende Werbung untersagtVergrößern des BildesMercedes: Irreführende Werbung untersagt (Quelle: Hersteller-bilder)
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Auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) muss der Daimler-Konzern die Verbrauchs- und Emissionsangaben für die neue S-Klasse in Ihrer Werbekampagne korrigieren. Die Schwaben hatten mit den Effizienzklassen A bis D geworben, obwohl auch Modelle in den schlechteren Klassen E und F gelistet sind.

Deutsche Umwelthilfe erwirkt einstweilige Verfügung

Mit dem Beschluss über eine entsprechende einstweilige Verfügung (Az: 35 O 76/13 KfH) vom vergangenen Donnerstag (21. August 2013) folgt das Landgericht Stuttgart in vollem Umfang einem Antrag der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH).

Vision verfehlt: Mercedes S-Klasse

Unter dem Slogan "Vision erfüllt" startete Daimler eine groß angelegte Marketingkampagne für sein neues Flaggschiff. Dabei versprach der Autobauer für alle Modelle der S-Klasse CO2-Emissionen von maximal 213 bzw. 225 Gramm pro Kilometer und günstige CO2-Effizienzklassen von D bis A.

Mercedes-Benz: AMG-Modelle mit hohem Verbrauch

Tatsächlich erreichen die spritdurstigsten Modelle S 63 AMG 4Matic lang und S 63 AMG jedoch nur die Effizienzklassen F und E. Die offiziellen CO2-Emissionen dieser Modelle sind mit 242 g/km bzw. 237 Gramm pro Kilometer erheblich höher als in der Werbung teilweise angegeben. Auch die Spritverbräuche dieser beider Modelle sind höher als von Daimler in den beanstandeten Anzeigen beworben.

DUH gegen Daimler: Keine außergerichtliche Einigung

Die DUH hatte die Daimler AG zunächst außergerichtlich aufgefordert, die Werbung mit unzutreffenden CO2-Effizienzklassen, Kraftstoffverbräuchen und CO2-Emissionen zu unterlassen. Der Stuttgarter Konzern zeigte sich jedoch uneinsichtig und verteidigte die irreführende Werbung unter anderem mit der Schutzbehauptung, zum Zeitpunkt des Druckunterlagenschlusses für das Werbematerial hätten die Emissions- und Spritverbrauchswerte für die beiden am höchsten motorisierten S-Klasse Modelle noch nicht vorgelegen.

Landgericht Stuttgart gibt einstweiliger Verfügung statt

Die DUH konnte das Gericht davon überzeugen, dass bereits Wochen vor der Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigen die Emissions- und Spritverbrauchswerte auch der AMG S-Klassen Modelle bereits festgestanden hatten und von Daimler hätten veröffentlicht werden können. Als sei die Sache damit ausgestanden, setzte der Autokonzern zudem seine Kampagne mit großflächigen Anzeigen unverändert fort. Daraufhin stellte die DUH beim Landgericht Stuttgart den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, dem nun stattgegeben wurde.

Daimler droht Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro

Sollte Daimler seine neue S-Klasse trotzdem weiter mit den geschönten Angaben anpreisen, könnte das die Schwaben teuer zu stehen kommen: Nach Gerichtsangaben wird dann ein Ordnungsgeld von bis zu einer Viertelmillion Euro fällig.

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