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Audi-Händler muss manipulierten Q3 zurücknehmen


Wegen Schummel-Software
Händler muss Audi Q3 zurücknehmen

Henning Seelmeyer, t-online.de

23.08.2017Lesedauer: 1 Min.
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Der Händler des manipulierten Wagens muss den Neupreis – abzüglich einer Nutzungsgebühr – erstatten. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Der Händler des manipulierten Wagens muss den Neupreis – abzüglich einer Nutzungsgebühr – erstatten. (Symbolbild) (Quelle: Sebastian Geisler/imago-images-bilder)

Ein Audi-Händler muss einen Diesel-Pkw mit manipulierter Software zurücknehmen. Der Kläger bekommt den Neupreis erstattet. Das urteilte das Landgericht Heilbronn.

Der Kläger hatte 2014 einen neuen Audi-Q3 mit Vierzylinder-Dieselmotor gekauft und gegen den Händler geklagt, als die Manipulationen an der Software öffentlich wurden. Mit einem Software-Update wollte sich der Kläger nicht zufrieden geben und forderte deshalb die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Der Händler hatte beantragt, die Klage abzuweisen, weil an dem Fahrzeug keine Mängel vorlägen und eine Nachbesserung der Software möglich sei.

Der Händler muss den Wagen jetzt zurücknehmen und den Neupreis – abzüglich einer Nutzungsgebühr von etwa 7000 Euro – erstatten. Der Kläger erhält damit circa 22.000 Euro für den manipulierten Audi.

Begründung des Gerichts

Der Käufer hatte seine Klage damit begründet, dass er davon hätte ausgehen können, dass der Diesel-Q3 auch im Normalbetrieb auf der Straße die Schadstoffnorm Euro 5 einhält. Das Gericht folgte der Argumentation, schließlich habe der Hersteller Audi damit geworben.

Nach Überzeugung des Gerichts würde auch ein Update der Schummelsoftware nicht die beim Verkauf zugesagten Abgaswerte bringen. Andernfalls hätten die Techniker bei Audi nicht erst eine Betrugssoftware, sondern gleich eine neue Version eingebaut.

Software-Updates politisch motiviert

Die Angeordnete Nachrüstung von Diesel-Motoren durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hält das Gericht für unzureichend: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern)", heißt es in dem Urteil.

Erstritten hat das Urteil eine Rechtsanwaltskanzlei, die nach eigenen Angaben mehr als 35.000 Betroffene des Abgsaskandals vertritt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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