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Falschparker: Köln plant Strafzettel für E-Scooter-Fahrer


Falschparken ahnden
Stadt plant Strafzettel für E-Scooter-Fahrer

Von dpa
22.09.2019Lesedauer: 2 Min.
E-Scooter: Bald drohen Knöllchen fürs Falschparken.Vergrößern des BildesE-Scooter: Bald drohen Knöllchen fürs Falschparken. (Quelle: Martin Gerten/dpa)
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Viele E-Scooter werden achtlos auf Gehwegen abgestellt und behindern dadurch oft Fußgänger. Eine Großstadt in Deutschland will jetzt durchgreifen – und Falschparker bestrafen.

Weil Köln künftig härter gegen störend geparkte E-Scooter vorgehen will, müssen die Verleihfirmen im Zweifelsfall die Daten ihrer Kunden herausgeben. Dies teilte ein Sprecher der Stadt mit. Die Domstadt hat ihre Verbotszonen für das Abstellen im Innenstadtbereich kürzlich ausgeweitet. Außerdem wurde die Erteilung von Bußgeldern angekündigt, wenn abgestellte E-Scooter Gehwege behindern – etwa für Rollstühle oder Kinderwagen.

Verleihfirmen sollen Fahrerdaten herausgeben

Das Falschparken zu ahnden, ist bei den hauptsächlich als Leihfahrzeuge genutzten Rollern gar nicht so einfach: Wenn das Ordnungsamt jemanden nicht direkt beim Falschparken erwischt, ist schwer nachvollziehbar, wer den E-Scooter falsch abgestellt hat. In diesem Fall würden Verleihfirmen die Aufforderung erhalten, die Fahrerdaten mitzuteilen, sagte ein Stadtsprecher. "Zur Herausgabe der Daten sind die Anbieter grundsätzlich verpflichtet", heißt es in der Antwort der Stadt.

Die in Köln aktiven Verleihfirmen gehen damit bisher unterschiedlich um: Tier verweist auf die noch unklare Rechtslage. Man habe aber in Einzelfällen Benutzerdaten an die Ordnungsbehörden weitergegeben, heißt es.


Circ habe Nutzern bisher keine Strafzettel in Rechnung gestellt, sagte Deutschland-Chef Max Hüsch. "Wir behalten uns jedoch vor, dass wir bei wiederholtem Vergehen die Verwarnungsgelder an den entsprechenden Nutzer weiterleiten und diesen gegebenenfalls auch von der weiteren Nutzung unseres Angebots ausschließen", erklärte er. Voi verwies lediglich darauf, man gebe Daten nur heraus, wenn man rechtlich dazu verpflichtet sei.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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