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Tesla-Gerichtsschlappe: Elon Musk darf nicht mit "Autopilot" werben


Irreführende Werbung
Tesla verliert wichtiges Verkaufsargument

Von t-online, dpa, mab

Aktualisiert am 14.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Tesla an der Ladesäule: Die Autos fahren zwar abgasfrei – aber nicht autonom.Vergrößern des BildesTesla an der Ladesäule: Die Autos fahren zwar abgasfrei – aber nicht autonom. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Den Mund zu voll genommen: Ein Gericht hat es Tesla verboten, mit bestimmten Begriffen für seine Autos zu werben. Denn damit würde etwas versprochen, was der Hersteller nicht halten könne.

Auch einige weitere Werbeaussagen im Zusammenhang mit autonomem Fahren untersagte die Kammer dem derzeit wertvollsten Autohersteller der Welt. Sie gab damit einer Klage der Wettbewerbszentrale in vollem Umfang statt.

Seit Ende Juni ist der Börsenwert des Unternehmens um über 85 Milliarden Dollar (75 Mrd Euro) auf zwischenzeitlich 286 Milliarden Dollar (253 Mrd Euro) nach oben geschossen. Zu diesem Zeitpunkt war Tesla der mit Abstand höchstgehandelte Autohersteller der Welt. Zum Vergleich: Die deutschen Rivalen VW (72,15 Mrd Euro), Daimler (39,59 Mrd Euro) und BMW (38,03 Mrd Euro) brachten es zusammengenommen gerade einmal auf 149,77 Milliarden Euro.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Wettbewerbszentrale die nötige Sicherheitsleistung von 100.000 Euro erbringt, um das Urteil trotzdem sofort vollstreckbar zu machen, will sie nach Prüfung der Urteilsgründe entscheiden.

Tesla-Autos können nicht fahrerlos fahren

Auf der Homepage des kalifornischen Elektroauto-Pioniers hieß es unter anderem: "Volles Potenzial für autonomes Fahren" oder "Autopilot inklusive". Wegen solcher Aussagen hatte die Wettbewerbszentrale geklagt. Die Organisation hatte in ihrer Klage moniert, dass Tesla unter anderem den Eindruck erweckt habe, dass seine Autos mit einem Fahrerassistenz-Paket "bis Ende des Jahres 2019 autonom fahren könnten und dürften".

Das aber könne das kalifornische Unternehmen gar nicht erfüllen. Die Autos könnten weder technisch fahrerlos fahren, noch dürften sie es rechtlich. Daher sei die Werbung irreführend.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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